Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Tagesordnung - 10. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Soziales  

 
 
Bezeichnung: 10. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Soziales
Gremium: Ausschuss für Kultur und Soziales
Datum: Mo, 12.09.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:05
Raum: Grundschule Nordstadt, Mehrzweckraum
Ort: Frankfurter Straße 48, 03149 Forst (Lausitz)

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung    
Ö 2  
Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 3  
Abstimmung zur Tagesordnung    
Ö 4  
Verfahrensschritte zur Konkretisierung des Weiterbetriebes von Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) (Verfasser : Dr. Kaiser, Andreas)
SVV/0205/2004(neu)/2  
Ö 5  
Teilplanung zu Hortstandorten (Verfasser : Dr. Kaiser, Andreas)
SVV/0461/2005  
Ö 6  
Grundsatzentscheidung zu Kindertagesstätten und Horten in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) (Verfasser : Dr. Kaiser, Andreas)
SVV/0469/2005  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die Stadt Forst (Lausitz) auch künftig die derzeit in städtischer Trägerschaft befindlichen Kindertagesstätten und Horte in Verbindung mit der Notwendigkeit der jährlichen Erfüllung folgender Arbeitsaufträge durch die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen weiterführt:

 

1.      Jede Kindertagesstätte bzw. Hort erbringt mindestens 1,5 % der Betriebskosten der Einrichtung als Eigenanteil zum Betrieb des Hauses. Der Betriebskostenanteil kann durch Geld (z. B. Spenden), geldwerte Leistungen (z. B. Renovierung) oder geldwerte Sachzuwendungen (z. B. Inventar) erbracht werden.

 

2.      Durch die Horteinrichtungen wird die Sommerferienbetreuung im Kinder- und Jugenddorf der Stadt Forst (Lausitz) maßgeblich personell mit abgesichert.

 

3.      Ab dem IV. Quartal 2005 erhalten alle Kinderbetreuungseinrichtungen nur noch das notwendige pädagogische Personal entsprechend Kita-Personalverordnung.

 

4.      Personelle Unterstützung in der Situation von bereits gewährtem Erzieherinnenurlaub und zeitgleichen Krankheitsfällen erhalten nur noch kleine Einrichtungen, wie die Kita "Waldhaus", "Regenbogen" und Hort "Pfiffikus".

 

Zur Qualitätssicherung der pädagogischen Arbeit führt der Amtsleiter des Schul-, Sport- und Kulturamtes, Soziales halbjährlich in allen in städtischer Trägerschaft befindlichen Kindertagesstätten und Horten eine schriftlich zu dokumentierende Hospitation durch. Die “Grundsätze elementarer Bildung in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg” sollen als Hospitationsschwerpunkte in den Kindertagesstätten Beachtung finden. Im Hort soll sich die Hospitation besonders auf die Entwicklungsaufgaben von Kindern im Grundschulalter konzentrieren.

 

Die Evaluationsergebnisse aus Hospitationen, Interviews mit Kindern, Eltern und Erzieherinnen werden jährlich einmal dem zuständigen Fachausschuss vorgestellt und gegebenenfalls notwendige Veränderungsrichtungen für einzelne Kindertagesstätten bzw. Horte festgelegt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt nach Ablauf einer Zehn-Jahres-Frist erneut die Zweckmäßigkeit der Überführung von städtischen Kindertagesstätten und Horten aktuell neu zu bewerten.

   
    12.09.2005 - Ausschuss für Kultur und Soziales
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die Stadt Forst (Lausitz) auch künftig die derzeit in städtischer Trägerschaft befindlichen Kindertagesstätten und Horte in Verbindung mit der Notwendigkeit der jährlichen Erfüllung folgender Arbeitsaufträge durch die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen weiterführt:

 

1.      Jede Kindertagesstätte bzw. Hort erbringt mindestens 1,5 % der Betriebskosten der Einrichtung als Eigenanteil zum Betrieb des Hauses. Der Betriebskostenanteil kann durch Geld (z. B. Spenden), geldwerte Leistungen (z. B. Renovierung) oder geldwerte Sachzuwendungen (z. B. Inventar) erbracht werden.

 

2.      Durch die Horteinrichtungen wird die Sommerferienbetreuung im Kinder- und Jugenddorf der Stadt Forst (Lausitz) maßgeblich personell mit abgesichert.

 

3.      Ab dem IV. Quartal 2005 erhalten alle Kinderbetreuungseinrichtungen nur noch das notwendige pädagogische Personal entsprechend Kita-Personalverordnung.

 

4.      Personelle Unterstützung in der Situation von bereits gewährtem Erzieherinnenurlaub und zeitgleichen Krankheitsfällen erhalten nur noch kleine Einrichtungen, wie die Kita "Waldhaus", "Regenbogen" und Hort "Pfiffikus".

 

Zur Qualitätssicherung der pädagogischen Arbeit führt der Amtsleiter des Schul-, Sport- und Kulturamtes, Soziales halbjährlich in allen in städtischer Trägerschaft befindlichen Kindertagesstätten und Horten eine schriftlich zu dokumentierende Hospitation durch. Die “Grundsätze elementarer Bildung in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg” sollen als Hospitationsschwerpunkte in den Kindertagesstätten Beachtung finden. Im Hort soll sich die Hospitation besonders auf die Entwicklungsaufgaben von Kindern im Grundschulalter konzentrieren.

 

Die Evaluationsergebnisse aus Hospitationen, Interviews mit Kindern, Eltern und Erzieherinnen werden jährlich einmal dem zuständigen Fachausschuss vorgestellt und gegebenenfalls notwendige Veränderungsrichtungen für einzelne Kindertagesstätten bzw. Horte festgelegt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt nach Ablauf einer Zehn-Jahres-Frist erneut die Zweckmäßigkeit der Überführung von städtischen Kindertagesstätten und Horten aktuell neu zu bewerten.

 

Abstimmung Stadtverordnete: 6/0/1 - mehrheitlich bestätigt

Abstimmung Stadtverordnete: 6/0/1 - mehrheitlich bestätigt

Abstimmung Sachkundige Einwohner: 4/0/2

   
    02.11.2005 - Hauptausschuss
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
    Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu

Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.

Abstimmungsergebnis: 10/0/0, einstimmig, lt

Abstimmungsergebnis: 10/0/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen

   
    18.11.2005 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 23 - ungeändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die Stadt Forst (Lausitz) auch künftig die derzeit in städtischer Trägerschaft befindlichen Kindertagesstätten und Horte in Verbindung mit der Notwendigkeit der jährlichen Erfüllung folgender Arbeitsaufträge durch die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen weiterführt:

 

1.      Jede Kindertagesstätte bzw. Hort erbringt mindestens 1,5 % der Betriebskosten der Einrichtung als Eigenanteil zum Betrieb des Hauses. Der Betriebskostenanteil kann durch Geld (z. B. Spenden), geldwerte Leistungen (z. B. Renovierung) oder geldwerte Sachzuwendungen (z. B. Inventar) erbracht werden.

 

2.      Durch die Horteinrichtungen wird die Sommerferienbetreuung im Kinder- und Jugenddorf der Stadt Forst (Lausitz) maßgeblich personell mit abgesichert.

 

3.      Ab dem IV. Quartal 2005 erhalten alle Kinderbetreuungseinrichtungen nur noch das notwendige pädagogische Personal entsprechend Kita-Personalverordnung.

 

4.      Personelle Unterstützung in der Situation von bereits gewährtem Erzieherinnenurlaub und zeitgleichen Krankheitsfällen erhalten nur noch kleine Einrichtungen, wie die Kita "Waldhaus", "Regenbogen" und Hort "Pfiffikus".

 

Zur Qualitätssicherung der pädagogischen Arbeit führt der Amtsleiter des Schul-, Sport- und Kulturamtes, Soziales halbjährlich in allen in städtischer Trägerschaft befindlichen Kindertagesstätten und Horten eine schriftlich zu dokumentierende Hospitation durch. Die “Grundsätze elementarer Bildung in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg” sollen als Hospitationsschwerpunkte in den Kindertagesstätten Beachtung finden. Im Hort soll sich die Hospitation besonders auf die Entwicklungsaufgaben von Kindern im Grundschulalter konzentrieren.

 

Die Evaluationsergebnisse aus Hospitationen, Interviews mit Kindern, Eltern und Erzieherinnen werden jährlich einmal dem zuständigen Fachausschuss vorgestellt und gegebenenfalls notwendige Veränderungsrichtungen für einzelne Kindertagesstätten bzw. Horte festgelegt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt nach Ablauf einer Zehn-Jahres-Frist erneut die Zweckmäßigkeit der Überführung von städtischen Kindertagesstätten und Horten aktuell neu zu bewerten.

 

Abstimmungsergebnis: 25/0/2, mehrheitlich, lt

Abstimmungsergebnis: 25/0/2, mehrheitlich, lt. Beschlussvorlage angenommen

Ö 7  
Ergänzung der Benutzungsordnung für das Internetcafé des Hort- und Freizeithauses Frankfurter Straße 48 in 03149 Forst (Verfasser : Dr. Kaiser, Andreas)
SVV/0429/2005/1  
Ö 8  
Informationen, Fragen, Sonstiges    
N 9     Informationen, Fragen, Sonstiges