Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 93 (3) der Gemeindeordnung Brandenburg die vom Rechnungsprüfungsamt und Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2004.
Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2004 Entlastung erteilt.
09.02.2006 - Hauptausschuss
Ö 14 - zur Kenntnis genommen
Die Informationsvorlage wurde zur Kenntnis genommen
Die Informationsvorlage wurde zur Kenntnis genommen.
24.02.2006 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 23 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 93 (3) der Gemeindeordnung Brandenburg die vom Rechnungsprüfungsamt und Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2004.
Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2004 Entlastung erteilt.