Von der DIE LINKE.PDS-Fraktion wurde folgender Änderungsantrag eingebracht:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Dem Kanuverein Turbine Forst wird durch die Verwaltung ein Nutzungsvertrag für das Gelände des Kinder- und Jugenddorfes angeboten. Dieser Vertrag basiert auf dem Dokument, welches zwischen dem Bürgermeister und dem Verein bereits ausgehandelt wurde und wird ergänzt durch einen Zusatzparagraphen, indem der Verein darauf hingewiesen wird, das im Falle eines Verkaufs oder einer Umgestaltung des Areals eine dauerhafte Nutzung nicht garantiert werden kann. Für diesen Fall ist eine angemessene Kündigungsfrist zu vereinbaren.
2. Der Sportverein TV 1861 wird gebeten, dem Kanuverein Turbine ebenfalls ein Vertragsangebot für die Nutzung einer Teilfläche des Vereinsgebäudes von TV 1861 zu unterbreiten.
3. Der Kanuverein Turbine wird aufgefordert, nach Eingang beider Vertragsangebote kurzfristig eine Entscheidung zu fällen und so den Fortbestand des Vereins zu sichern.
4. Sollte der TV 1861 kein Vertragsangebot unterbreiten bzw. der Verein Turbine sich für das städtische Angebot entscheiden, wird die Verwaltung beauftragt, den in Punkt 1 bezeichneten Vertrag mit dem Kanuverein Turbine abzuschließen.
Begründung:
Der Kanuverein Turbine benötigt aus bekannten Gründen ein neues Domizil. Die Stadt muss alles unternehmen, um Sport- und Freizeiteinrichtungen zum Vorteil ihrer Bürger zu erhalten. Die Nutzung des Geländes Kinder- und Jugenddorf ist zum bestehenden Zeitpunkt uneingeschränkt möglich. Es gibt bis zum heutigen Tag keine konkreten Planungen zur veränderten Nutzung des Objekts, deshalb gibt es keinen sachlichen Grund dem Verein den entsprechenden Vertrag zu verweigern.
Für die Entwicklung der Sportvereine innerhalb der Stadt ist eine Konzentration aus finanziellen und organisatorischen Gründen durchaus wünschenswert, sie kann aber nicht erzwungen werden. Soweit der Stadt keine Nachteile entstehen, sollten die Wünsche der Vereine respektiert werden.
Herr Lehmann bemerkte, dass im AKS ein Änderungsantrag gestellt wurde der besagte, dass die SVV befürwortet, zur Errichtung eines neuen Bootshauses für die SG Turbine Forst e.V. die Nutzung einer Teilfläche auf dem Gelände des TV 1861 Forst (L.) e. V. anzubieten.
Dieser Änderungsantrag wurde mehrheitlich angenommen.
Er und viele Stadtverordnete seiner Fraktion werden sich jedoch für diese Maßnahme selbst nicht einbringen, da es sich hierbei um eine Angelegenheit zwischen den beiden Vereinen bzw. der Verwaltung handelt.
Frau Födisch erklärte, dass der Verein selbst entscheiden soll, welchen Standort er bevorzugt und danach die Verhandlungen mit dem TV 1861 bzw. mit der Verwaltung aufnehmen möchte.
Sie stellte den Antrag, die Vorlage nicht zu beschließen sondern diese in die Verwaltung zurückzuverweisen.
Herr Dr. Wußmann bemerkte, dass die Stadt ohnehin nur über stadteigene Grundstücke entscheiden kann und somit nicht über das Gelände des TV 1861.
Herr Averdiek bemerkte ebenfalls, dass über stadtfremde Grundstücke nicht entschieden werden kann.
Er stellte den Änderungsantrag, die Variante A in der Vorlage der Verwaltung zu streichen und nur über die Variante B abzustimmen.
Herr Dr. Reinfeld stellte den Antrag, dem Vorsitzenden des TV 1861, Herrn Lehmann, Rederecht zu gewähren.
Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen.
Herr Lehmann schilderte den Verlauf der Gespräche mit der SG Turbine, die vor 2 Jahren begonnen haben.
Vor ca. einem halben Jahr kam erneut ein Sportfreund von Turbine auf den TV 1861 zu und es wurde ein weiteres Treffen organisiert. Dabei wurden Grundwünsche der SG Turbine abgeklärt, ob überhaupt die Möglichkeit besteht auf dem Gelände des TV 1861 ansiedeln zu können.
Der SG Turbine wurde danach eine Einladung ausgesprochen, wenn Interesse besteht, ein gemeinsames Vertragsangebot auszuarbeiten.
Der TV 1861 wird der SG Turbine keinesfalls ein Vertragsangebot auferlegen. An der Vertragsaufstellung müssen beide Seiten beteiligt sein.
Nach weiterer Diskussion rief der Vorsitzende den weitergehenden Antrag der Fraktion "Wir für Forst" auf.
Der Antrag lautete, die Vorlage in der heutigen Sitzung nicht zu beschließen sondern die Vorlage zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung zurückzuverweisen.
Abstimmungsergebnis: 17/5/6, der Antrag wurde mehrheitlich angenommen