Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Feststellung des 1.Nachtrages zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes “Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)” (Anlage 2 – 4) für das Jahr 2006. Die Zusammenstellung nach § 15 Abs. 1 EigV (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses.
GREMIUM: Wirtschafts- und Finanzausschuss DATUM: Mo, 20.11.2006 STATUS: öffentlich/nichtöffentlich
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Feststellung des 1.Nachtrages zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes “Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)” (Anlage 2 – 4) für das Jahr 2006. Die Zusammenstellung nach § 15 Abs. 1 EigV (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses.