Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Tagesordnung - Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung  

 
 
Bezeichnung: Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung
Gremium: Stadtverordnetenversammlung
Datum: Mi, 09.08.2006 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 17:25
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung    
Ö 2  
Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 3  
Genehmigung einer Tonbandaufzeichnung zwecks Erstellung der Niederschrift für die heutige Sitzung    
Ö 4  
Abstimmung zur Tagesordnung    
Ö 5  
Bericht der Wahlleiterin entsprechend § 81 Abs. 6 BbgKWahlG (Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz)    
Ö 6  
Feststellung über das Zustandekommen des Bürgerbegehrens entsprechend § 81 Abs. 6 BbgKWahlG (Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz) durch die Stadtverordnetenversammlung
SVV/0721/2006  
Ö 7  
Festsetzung des Termins zur Durchführung des Bürgerentscheides entsprechend § 81 Abs. 7 BbgKWahlG (Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz)
SVV/0722/2006  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Termin zur Durchführung des Bürgerentscheides entsprechend § 81 Abs. 7 BbgKWahlG auf den 08.10.2006.

 

   
    09.08.2006 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Herr Paeschke stellte den Antrag, den Termin für die Durchführung des Bürgerentscheides auf den 24

Herr Paeschke (DIE LINKE.PDS Fraktion) stellte den Antrag, den Termin für die Durchführung des Bürgerentscheides auf den 24.09.2006 festzulegen, da der 1. Oktober und der 8. Oktober keine günstigen Termine sind (Beginn der Ferien am 02.10. und Feiertag 03.10. und der 8. Oktober liegt inmitten der Herbstferien).

Bisher fanden Wahlen noch nie in den Ferien statt.

 

Frau Freer wird nochmals nach vorn gebeten, um zum Termin 24.09.2006 Stellung zu nehmen.
Frau Freer weist auf die Probleme hin, die sich aus diesem Termin ergeben:

 

2 Monatsfrist (8 Wochen) ist bereits sehr eng; sonst 4 Monate Zeit.
2 Stichtage sind einzuhalten von Meldebehörde (Bürgeramt)

1.               35. Tag vor der Wahl (20.08.06 oder 03.09.06)               = Wahldatenerstellung

2.               28. Tag vor der Wahl (27.08.06 oder 10.09.06)              = WBK (Wahlbenachrichtigungskarten
beim Bürger)

 

das heißt beim 24.09.06 ab Morgen 10 Tage Vorbereitung
beim 08.10.06 ab Morgen 24 Tage Vorbereitung

 

Sonntag, den 20.08.06

WBZ mit den Wahllokalen müssen bekannt sein;
derzeit ist die Übernahme der bisherigen WBZ-Einteilung (28) nicht
möglich, da bis heute Rückmeldungen von 5 Wahllokalen fehlen
die Betreiber sind bis zum 18.08.06 im Urlaub
bereits vorgebuchte Veranstaltungen oder Feiern

 

Gr. Und Kl. Jamno kein Wahllokal am 24.09.06;
ca. 400 Wahlberechtigte müssten möglicherweise nach Noßdorf
am 08.10.06 steht Wahllokal Gaststätte “Bauernschänke” in Kl. Jamno zur Verfügung

 

Wenn von Betreibern, welche noch im Urlaub sind, eine Negativmeldung kommt, dann muss Zusammenlegung von Wahlbezirken erfolgen (weite Wege für die Wahlberechtigten)

 

Weiterhin werden ca. 150 – 160 Wahlhelfer benötigt.
Die Absicherung erfolgte bisher zu ca. 75 % durch Mitarbeiter der Stadt (Kernverwaltung) und 15 % aus nachgeordneten Einrichtungen.
Durch den Brandenburg-Tag am 2. September wurde eine 14-tägige Urlaubssperre ausgesprochen. Dadurch befinden sich 20 % der Mitarbeiter in den letzten 3 Wochen im September im Urlaub. Nicht berücksichtigt sind krankheitsbedingte Ausfälle.

 

Bei Termin 24.09.2006 sind es 6 Wochen Vorbereitungszeit. Eine ordnungsgemäße Vorbereitung ist in dieser Zeit fast unmöglich. Weiterhin spielen hier Faktoren eine Rolle, die nicht beeinflusst werden können.

 

 

Abstimmung über den Antrag von Herrn Paeschke mit Termin 24.09.2006:

 

Abstimmungsergebnis: 12/12/0, der Antrag wurde abgelehnt.

 

Herr Paeschke (DIE LINKE.PDS Fraktion) bat zu prüfen, ob der Bürgermeister berechtigt ist, seine Stimme abzugeben wegen Befangenheit.
Herr Tischer antwortete, dass der Bürgermeister nicht befangen ist, da der Bürgermeister für die Verwaltung abgestimmt hat und nicht in eigener Person.

Anschließend wurde über die Beschlussvorlage abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Termin zur Durchführung des Bürgerentscheides entsprechend § 81 Abs. 7 BbgKWahlG auf den 08.10.2006.

 

Abstimmungsergebnis: 25/0/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen.

 

 

Herr Tischer schloss um 17:25 Uhr die Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung.