Beschlussvorschlag: (alt)
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, alle baulichen Anlagen und Einrichtungen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind und sich in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) befinden, barrierefrei zu bauen.
2. Die Stadtverwaltung wird verpflichtet, bei allen Bau- und Planungsmaßnahmen die zuständigen Ausschüsse umfassend und rechtzeitig über die Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit zu unterrichten. Jede Beschlussvorlage zu Baumaßnahmen an Gebäuden Einrichtungen und Straßen ist mit einer Erläuterung zur Barrierefreiheit zu versehen. In Ausschreibungen nach VOB ist ausdrücklich auf die Maßnahmen zur Barrierefreiheit hinzuweisen.
3. Der Seniorenbeirat und die Behindertenverbände der Stadt Forst (Lausitz) sind in die Planungen einzubeziehen.
Beschlussvorschlag: (neu)
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, alle zukünftigen baulichen Anlagen und Einrichtungen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind und sich in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) befinden, barrierefrei zu bauen.
2. Die Stadtverwaltung wird verpflichtet, bei allen Bau- und Planungsmaßnahmen die zuständigen Ausschüsse umfassend und rechtzeitig über die Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit zu unterrichten. Jede Beschlussvorlage zu Baumaßnahmen an Gebäuden Einrichtungen und Straßen ist mit einer Erläuterung zur Barrierefreiheit zu versehen. In Ausschreibungen nach VOB ist ausdrücklich auf die Maßnahmen zur Barrierefreiheit hinzuweisen.
3. Der Seniorenbeirat und die Behindertenverbände der Stadt Forst (Lausitz) sind in die Planungen einzubeziehen.