Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Tagesordnung - 12. Sitzung des Planungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 12. Sitzung des Planungsausschusses
Gremium: Planungsausschuss
Datum: Do, 21.09.2000 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:45
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung    
Ö 2  
Feststellung zur Beschlußfähigkeit    
Ö 3  
Abstimmung zur Tagesordnung    
Ö 4  
Protokollkontrolle    
Ö 5  
Strategien und Ziele der Stadterneuerung in Bezug auf die städtebaulichen Gesamtmaßnahmen in der Stadt Forst (Lausitz)    
Ö 6  
Entwicklungsbereich "Promenade" (Teilquartier Parkplatz) hier: Präzisierung der städtebaulichen Entwicklungsziele    
Ö 7  
Beschluss zur 2. Offenlage des geänderten Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz)
SVV/0273/2000  
Ö 8  
Beschluss zur 2. Offenlage des B-Planes "Neuansiedlung Horno"
SVV/0274/2000  
Ö 9  
Beschluss zur Aufstellung des B-Planes am Knotenpunkt B 122 / L 48
SVV/0173/2000  
    VORLAGE
   
   
    19.06.2000 - Haupt- und Petitionsausschuß
    Ö 24 - ungeändert beschlossen
   

Der Haupt- und Petitionsausschuß stimmt der Beschlußvorlage zu.

Abstimmungsergebnis: 7/0/1, mehrheitlich, lt. Beschlußvorlage angenommen

(Herr Goldschmidt nahm an der Abstimmung nicht teil).

 

   
    30.06.2000 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 21 - geändert beschlossen
   

Beschlußvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, für den Bereich am Knotenpunkt B 122 / L 48 einen B-Plan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der Planbereich ist begrenzt:

-           im Norden durch die nördliche Flurstücksgrenze der Flurstücke 245/1, 142/1, Flur 21

-           im Osten durch die östliche Flurstücksgrenze der Flurstücke 142/1, 152, Flur 21, der Spremberger Straße und der westlichen Flurstücksgrenze des Flurstückes 226/5, Flur 21

-           im Süden durch die Straße Am Waldgürtel, durch die nördliche Flurstücksgrenze der Flurstücke 255/20, Flur 34, 153/3, Flur 21, der östlichen Flurstücksgrenze der Flurstücke 232, 233, Flur 21, der westlichen Flurstücksgrenze des Flurstückes 153/2, Flur 21, der südlichen und westlichen Flurstücksgrenzen des Flurstückes 286, der südlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücke 288/3, 288/4, 267/2, Flur 42

-           im Westen durch die westliche Grenze der Euloer Straße

 

 

Abstimmungsergebnis: 8/11/9, die Beschlußvorlage wurde mehrheitlich abgelehnt.

(Herr Röhrs war bei der Abstimmung nicht zugegen).

 

   
    21.09.2000 - Planungsausschuss
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 5/0/1

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 3/0/0

   
    29.09.2000 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 24 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, für den Bereich am Knotenpunkt B 122 / L 48 einen B-Plan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der Planbereich ist begrenzt:

·          im Norden durch die nördliche Flurstücksgrenze der Flurstücke 245/1, 142/1, Flur 21

·          im Osten durch die östliche Flurstücksgrenze der Flurstücke 142/1, 152, Flur 21, der Spremberger Straße und der westlichen Flurstücksgrenze des Flurstückes 226/5, Flur 21

·          im Süden durch die Straße Am Waldgürtel, durch die nördliche Flurstücksgrenze der Flurstücke 255/20, Flur 34, 153/3, Flur 21, der östlichen Flurstücksgrenze der Flurstücke 232, 233, Flur 21, der westlichen Flurstücksgrenze des Flurstückes 153/2, Flur 21, der südlichen und westlichen Flurstücksgrenzen des Flurstückes 286, der südlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücke 288/3, 288/4, 267/2, Flur 42

·          im Westen durch die westliche Grenze der Euloer Straße

 

 

Abstimmungsergebnis: 25/0/3, mehrheitlich, lt. Beschlußvorlage angenommen

(Herr Lindner war bei der Abstimmung nicht zugegen).

Ö 10  
Beschluss zur Offenlegung des B-Planes "Am Keuneschen Kirchweg"
SVV/0243/2000  
Ö 11  
Bebauungsplan "Zum Gartenweg" hier: Satzungsänderungsbeschluss
SVV/0258/2000  
Ö 12  
Bebauungsplan "Am Sportplatz SV Süden" - Satzungsänderungsbeschluss -
SVV/0213/2000  
Ö 13  
Satzungsbeschluss nach § 89 Abs. 9 BbgBO hier: Gestaltungssatzung Forst, Ortsteil Groß Bademeusel 1. Beschluss über vorgebrachte Bedenken und Anregungen 2. Satzungsbeschluss
SVV/0230/2000  
Ö 14  
Aktueller Stand bedeutsamer Vorhaben    
Ö 15  
Stellungnahmen der Verwaltung zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 16  
Anfragen und Mitteilungen    
N 17     Anfragen und Mitteilungen