1.Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange entsprechend der Anlage 1.
2.Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan “Am Keuneschen Kirchweg”.
Der Geltungsbereich ist wie folgt begrenzt:
Im Osten und Nordosten: durch die C.-A.-Groeschke-Straße
Im Süden und Südosten: durch die Ernst-Heilmann-Straße
Im Westen: durch den Keuneschen Kirchweg
Die beigefügte Übersichtskarte ist Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.
13.03.2008 - Planungsausschuss
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 4/0/0
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 4/0/0
Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 4/0/0
16.04.2008 - Hauptausschuss
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu
Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.
1.Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange entsprechend der Anlage 1.
2.Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan “Am Keuneschen Kirchweg”.
Der Geltungsbereich ist wie folgt begrenzt:
Im Osten und Nordosten: durch die C.-A.-Groeschke-Straße
Im Süden und Südosten: durch die Ernst-Heilmann-Straße
Im Westen: durch den Keuneschen Kirchweg
Die beigefügte Übersichtskarte ist Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.
Abstimmungsergebnis zum Pkt
Abstimmungsergebnis zum Pkt. 1 -Stellungnahme der Verwaltung zu den vorgebrachten Anregungen -
Vorbereitung zur Durchführung der Wahl und Berufung der ehrenamtlichen Richter in ordentliche Gerichtsbarkeiten.
Hier: Beratung und Entscheidung über die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen beim Amtsgericht und beim Landgericht