Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Festsetzung einer Rabattierung der saisonalen Eintrittspreise für Sonderwerbemaßnahmen in Höhe von 10 % der jeweils gültigen Tarife, gültig ab Mai 2008.
Die Rabattierung findet keine Anwendung bei Sonderveranstaltungen bzw. während der Rosengartenfesttage.
07.04.2008 - Ausschuss für Kultur und Soziales
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Abstimmung:
Abstimmung:
Stadtverordnete: 6/0/0
Sachkundige Einwohner: 6/0/0
Der Ausschuss für Kultur und Soziales bestätigt die Vorlage einstimmig.
07.04.2008 - Wirtschafts- und Finanzausschuss
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Abstimmungsergebnis Wirtschaft- und Finanzausschuss:
Abstimmungsergebnis Wirtschaft- und Finanzausschuss:
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 6/0/0
Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 5/0/0
16.04.2008 - Hauptausschuss
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu
Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Festsetzung einer Rabattierung der saisonalen Eintrittspreise für Sonderwerbemaßnahmen in Höhe von 10 % der jeweils gültigen Tarife, gültig ab Mai 2008.
Die Rabattierung findet keine Anwendung bei Sonderveranstaltungen bzw. während der Rosengartenfesttage.
Vorbereitung zur Durchführung der Wahl und Berufung der ehrenamtlichen Richter in ordentliche Gerichtsbarkeiten.
Hier: Beratung und Entscheidung über die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen beim Amtsgericht und beim Landgericht