Die Stadtverordnetenversammlung beschließt entsprechend § 5 Abs.1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Forst (Lausitz) an höchstens sechs Sonntagen im Jahr entsprechend der Anlage.
27.04.2009 - Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 7/0/0
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 7/0/0
Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 6/0/0
29.04.2009 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu
Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.
Abstimmungsergebnis: 10/0, einstimmig angenommen
Abstimmungsergebnis: 10/0, einstimmig angenommen
15.05.2009 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt entsprechend § 5 Abs.1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Forst (Lausitz) an höchstens sechs Sonntagen im Jahr entsprechend der Anlage.