Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Übernahme der Wegefläche zwischen der Kreisstraße K 7110 und der Gemarkungsgrenze zur Gemeinde Wiesengrund OT Gosda gemäß Anlage 1 durch die Kommune (Folgenutzungsträger) unter der Maßgabe, dass die Weiterführung der überörtlichen Verbindungen auf dem Territorium der Nachbargemeinden gesichert ist (Selbstbindungsbeschluss).
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
17.06.2009 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 6.1 - ungeändert beschlossen
Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmen der Beschlussvorlage zu
Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmen der Beschlussvorlage zu.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:11/0, angenommen
03.07.2009 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 19 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Übernahme der Wegefläche zwischen der Kreisstraße K 7110 und der Gemarkungsgrenze zur Gemeinde Wiesengrund OT Gosda gemäß Anlage 1 durch die Kommune (Folgenutzungsträger) unter der Maßgabe, dass die Weiterführung der überörtlichen Verbindungen auf dem Territorium der Nachbargemeinden gesichert ist (Selbstbindungsbeschluss).