Beschlussvorschlag alt:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) ermächtigt und beauftragt den Bürgermeister umgehend eine Allgemeinverfügung zu erlassen die das Verbot des Alkoholkonsums mit folgender Maßgabe regelt:
1. örtliche Beschränkung
Stadt Forst (Lausitz) auf nachfolgenden öffentlichen Straßen bzw. Straßenabschnitten oder
Plätzen:
a) Bereich Promenade von Cottbuser Str. bis Gerberstr.
b) Cottbuser Str. von Am Markt bis Hausnummer 20 - 21
c) Berliner Str. von Berliner Platz bis Straße Am Haag einschl. M.- Seydewitz Platz
2. zeitliche Befristung
täglich von 10:00 Uhr bis 06:00 Uhr bis 15.10.2009
3. Ausnahmen
a) es gilt nicht für Bereiche, die nach Gaststättenrecht konzessioniert sind
b) im Einzelfall von der Stadt Forst (Lausitz) zugelassene Ausnahmen
4. Die sofortige Vollziehung der Ordnungsverfügung soll angeordnet werden
Beschlussvorschlag neu:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) ermächtigt und beauftragt den Bürgermeister umgehend eine Allgemeinverfügung zu erlassen die das Verbot des Alkoholkonsums mit folgender Maßgabe regelt:
1. örtliche Beschränkung
Stadt Forst (Lausitz) auf nachfolgenden öffentlichen Straßen bzw. Straßenabschnitten oder
Plätzen:
a) Bereich Promenade von Cottbuser Str. bis Gerberstr.
b) Cottbuser Str. von Am Markt bis Hausnummer 20 - 21
c) Berliner Str. von Berliner Platz bis Straße Am Haag einschl. M.- Seydewitz Platz
d) Sorauer Straße von K.-Liebknecht-Straße bis Berliner Straße
d) Bahnhofstraße von Sorauer Straße bis Albertstraße
2. zeitliche Befristung
täglich bis 31.12.2009
3. Ausnahmen
a) es gilt nicht für Bereiche, die nach Gaststättenrecht konzessioniert sind
b) im Einzelfall von der Stadt Forst (Lausitz) zugelassene Ausnahmen
5. Die sofortige Vollziehung der Ordnungsverfügung soll angeordnet werden