Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) bestätigt die Absicht der Teileinziehung der Verkehrsflächen und des ehemaligen Busplatzes zwischen der Mühlenstraße und der Straße Am Markt. Die Absicht der Teileinziehung ist drei Monate vor Teileinziehung der Verkehrsflächen und des ehemaligen Busplatzes öffentlich bekanntzumachen (§ 8 Abs. 3 BbgStrG).
Der Bereich der Teileinziehung wird Fußgängerbereich und Grünanlage.
19.05.2009 - Ausschuss für Bau und Planung
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 5/0
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 5/0
Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 6/0
17.06.2009 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu
Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmen der Beschlussvorlage zu.
Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach VOB/A
Freibad Forst - Errichtung einer Filteranlage zur AOX-Entfernung
Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
hier: Vergabe nach VOB/A - Mängelbeseitigung Horno, An der Dorfaue II, Storchenweg/Finkenweg, Trift, Rosengasse
Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
hier: Vergabe nach VOB/A - Straßen-, Kanal- und Leitungsbau Frankfurter Straße, zwischen Elsässer Straße und Berliner Straße / B 112