Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Tagesordnung - Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung  

 
 
Bezeichnung: Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung
Gremium: Stadtverordnetenversammlung
Datum: Di, 21.07.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:08
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung    
Ö 2  
Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 3  
Abstimmung zur Tagesordnung    
Ö 4  
Beschluss zur Offenlegung des Entwurfes des Flächennutzungsplanes im Rahmen des komplexen Änderungsverfahrens des FNP (3. Änderungsverfahren)
Enthält Anlagen
SVV/0045/2008 (neu)  
Ö 5  
Beschluss zur Einleitung eines Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB mit der Bezeichnung "Bioenergiepark Forst (Lausitz), Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 9"
SVV/0172/2009  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB mit der Bezeichnung “Bioenergiepark Forst (Lau­sitz), Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 9”. Das Plangebiet wird begrenzt:
 

Im Westen: durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 335, 246, 245, 244, 240 sowie 239, Flur 37, Gemarkung Forst

Im Norden: durch die nördliche Grenze der Flurstücke 334 und 335, Flur 17, Gemarkung Forst, durch die Verbindung des nordöstlichen Grenzpunktes des Flurstückes 335, Flur 37, Gemarkung Forst, mit dem nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 334, Flur 37, Gemarkung Forst und die Verlängerung der nördlichen Grenze des Flurstückes 334, Flur 17, Gemarkung Forst von ca. 4 m in die östliche Richtung, sowie durch die südliche Grenze des Flurstückes 64, Flur 37, Gemarkung Forst

Im Süden: teilweise durch die nördliche Grenze des Flurstückes 333, Flur 37, Gemarkung Forst, durch die nördliche Grenze des Flurstückes 304, Flur 37, Gemarkung Forst, sowie teilweise durch die nördliche Grenze des Flurstückes 332, Flur 17, Gemarkung Forst

Im Osten: durch die zukünftige Trasse der geplanten Westumgehung (B 112 n), unterbrochen durch eine Werkstraße in direkter Anbindung an die Döberner Straße (Werkstraße und seitliche Versickerungsflä­chen sind Bestandteil des Geltungsbereiches) sowie durch die Verbindung eines Punktes 10 m nördlich des südöstlichen Grenzpunktes des Flurstückes 73, Flur 37, Gemarkung Forst, in nordöstlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der geplanten Trasse der Westumgehung

 

Die Anlage (Lageplan) ist Bestandteil des Beschlusses. - Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung keine Mitwirkungshandlung haben.

   
    21.07.2009 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB mit der Bezeichnung “Bioenergiepark Forst (Lau­sitz), Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 9”. Das Plangebiet wird begrenzt:
 

Im Westen: durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 335, 246, 245, 244, 240 sowie 239, Flur 37, Gemarkung Forst

Im Norden: durch die nördliche Grenze der Flurstücke 334 und 335, Flur 17, Gemarkung Forst, durch die Verbindung des nordöstlichen Grenzpunktes des Flurstückes 335, Flur 37, Gemarkung Forst, mit dem nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 334, Flur 37, Gemarkung Forst und die Verlängerung der nördlichen Grenze des Flurstückes 334, Flur 17, Gemarkung Forst von ca. 4 m in die östliche Richtung, sowie durch die südliche Grenze des Flurstückes 64, Flur 37, Gemarkung Forst

Im Süden: teilweise durch die nördliche Grenze des Flurstückes 333, Flur 37, Gemarkung Forst, durch die nördliche Grenze des Flurstückes 304, Flur 37, Gemarkung Forst, sowie teilweise durch die nördliche Grenze des Flurstückes 332, Flur 17, Gemarkung Forst

Im Osten: durch die zukünftige Trasse der geplanten Westumgehung (B 112 n), unterbrochen durch eine Werkstraße in direkter Anbindung an die Döberner Straße (Werkstraße und seitliche Versickerungsflä­chen sind Bestandteil des Geltungsbereiches) sowie durch die Verbindung eines Punktes 10 m nördlich des südöstlichen Grenzpunktes des Flurstückes 73, Flur 37, Gemarkung Forst, in nordöstlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der geplanten Trasse der Westumgehung

 

Die Anlage (Lageplan) ist Bestandteil des Beschlusses. - Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung keine Mitwirkungshandlung haben.

 

Abstimmungsergebnis: 25/0, einstimmig, lt

Abstimmungsergebnis: 25/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen

N 6     Städtebaulicher Vertrag nach §§ 11 BauGB in Verbindung mit § 54 VwVfG      
N 7     Ankauf von Flächen in der Gemarkung Forst, Flur 37, Flurstück 65, 68, 73, 239, 242, 243 und 245 mit insgesamt 58.531 m²      
N 8     Ankauf in der Gemarkung Forst, Flur 37, Flurstück 240 mit 4.244 m² für das IGG Forst – Süd, TG 9      
N 9     Ankauf in der Gemarkung Forst, Flur 37, Flurstück 262 mit 9.600m² für das IGG Forst – Süd, TG 9      
N 10     Tausch des Grundstückes in der Gemarkung Forst, Flur 37, Flurstück 74 mit 8.413 m² für das IGG Forst – Süd, TG 9 gegen eine Teilfläche des Grundstückes in der Gemarkung Forst, Flur 37, Flurstück 262 mit ca. 8.413 m²      
N 11     Verkauf von Flächen in der Gemarkung Forst, Industrie- und Gewerbegebiet Forst - Süd, TG 9 in der Flur 37, gelegen zwischen der Döberner Straße/ Umgehungsstraße und Kreuzschenkenstraße      
N 12     Verpachtung von Teilflächen in der Gemarkung Forst, Flur 37, Flurstück 70 (ca. 22 m²), 71 (ca. 384 m²), 72 ( ca. 40 m²), 328 (ca. 504 m²) und 346 (ca. 14 m²) IGG Forst – Süd, TG 9      
N 13     Entschädigungszahlung von in Anspruch genommenen Pachtflächen für die Investorenansiedlung im IGG Forst – Süd, TG 9      
N 14     Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach VOB/A - Kindertagesstätte Mischka - Baugrundstabilisierung      
N 15     Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach VOB/A KITA Fröbel - Heizkesselerneuerung einschließlich Regeltechnik