Formulieren Sie den Beschlussvorschlag kurz und präzise für das letzte Gremium der Beratungsfolge. Anlagen sind in den Beschlussvorschlag einzubeziehen. Beispiel: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage ...
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Gemäß § 81 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg werden den Stadtverordneten die in der Anlage ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zur Kenntnis gegeben.
Sie waren unabweisbar bzw. unvorhersehbar und unterlagen entsprechend § 4 Absatz 3 der Haushaltssatzung 2009 der Entscheidung des Kämmerers.
Im I. und II. Quartal 2009 kam es zu keinen über- oder außerplanmäßigen Ausgaben.
12.10.2009 - Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung
Ö 5 - zur Kenntnis genommen
Die Vorlage wird von den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen
Die Vorlage wird von den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen.
14.10.2009 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 11 - zur Kenntnis genommen
Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen
Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen.
04.12.2009 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 32 - zur Kenntnis genommen
Information:
Information
Formulieren Sie den Beschlussvorschlag kurz und präzise für das letzte Gremium der Beratungsfolge. Anlagen sind in den Beschlussvorschlag einzubeziehen. Beispiel: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage ...
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Gemäß § 81 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg werden den Stadtverordneten die in der Anlage ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zur Kenntnis gegeben.
Sie waren unabweisbar bzw. unvorhersehbar und unterlagen entsprechend § 4 Absatz 3 der Haushaltssatzung 2009 der Entscheidung des Kämmerers.
Im I. und II. Quartal 2009 kam es zu keinen über- oder außerplanmäßigen Ausgaben.
Vereinbarung zur Betreibung einer Tuchmacherschauwerkstatt und einer stadtgeschichtlichen Abteilung im Rahmen des Brandenburgischen Textilmuseums Forst (Lausitz)
1. Ablehnung eines Teilerlasses
2. Festsetzung des Kanalanschlussbeitrages und zinslose Stundung für das Ansiedlungsvorhaben "Bioenergiepark Forst (Lausitz)"
Ergebnis des Entschädigungsfestsetzungsverfahrens gemäß § 42 Abs. 3 Brandenburgisches Straßengesetz beim Land Brandenburg für in Anspruch genommene Pachtflächen zur Straßenbaumaßnahme Nordumfahrung in der Gemarkung Forst und Naundorf