Beschlußvorschlag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die vorgebrachten Anregungen
der Träger öffentlicher Belange (TÖB) und der Bürger entsprechend den Anlagen 1.0; 1.1; 1.2.
2. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte
Satzung für den B-Plan “Neuansiedlung Horno”. Der Planbereich ist begrenzt:
Im Norden durch die südliche Flurstücksgrenze der Flurstücke 155, 181, 149 und der
nordöstlichen Flurstücksgrenze des Flurstückes 189, der Flur 43
Im Osten durch die östliche Grenze der Pfälzer Straße
Im Süden durch die südlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücke 221, 215/1, 215/2 sowie
einer Geraden, rechtwinklig von der südlichen Flurstücksgrenze des Flurstückes 215/2,
der Flur 43, auf die Pfälzer Straße verlaufend
Im Westen durch die östliche Grenze der Elsterstraße sowie der westlichen Flurstücks-
grenzen der Flurstücke 110, 111, 114, 116, 117, der Flur 43
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungs-
handlung haben.