Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Tagesordnung - 14. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung  

 
 
Bezeichnung: 14. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung
Gremium: Ausschuss für Bau und Planung
Datum: Do, 18.02.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 19:40
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung    
Ö 2  
Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 3  
Abstimmung zur Tagesordnung öffentlicher Teil    
Ö 4  
Kontrolle und Bestätigung der Niederschrift vom 14.01.2010    
Ö 5  
Beschluss zum vorhaben bezogenen Bebauungsplan "Bioenergiepark Forst (Lausitz), Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 9" 1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen 2. Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
SVV/0296/2010  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:
 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.0 sowie von Bürgern ent­sprechend Anlage 1.1.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum vorhaben bezogenen Bebauungsplan “Bioenergiepark Forst (Lausitz), Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 9”.

 

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

 

Im Westen: durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 335, 246, 245, 244, 240 sowie 239, Flur 37, Gemarkung Forst

Im Norden: durch die nördliche Grenze der Flurstücke 334 und 335, Flur 17, Gemarkung Forst, durch die Verbin­dung des nordöstlichen Grenzpunktes des Flurstückes 335, Flur 37, Gemarkung Forst, mit dem nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 334, Flur 37, Gemarkung Forst und die Verlängerung der nördlichen Grenze des Flurstückes 334, Flur 17, Gemarkung Forst von ca. 4 m in die östliche Richtung, sowie durch die südliche Grenze des Flurstückes 64, Flur 37, Gemarkung Forst

Im Süden: teilweise durch die nördliche Grenze des Flurstückes 333, Flur 37, Gemarkung Forst, durch die nördliche Grenze des Flurstückes 304, Flur 37, Gemarkung Forst, sowie teilweise durch die nördliche Grenze des Flurstückes 332, Flur 17, Gemarkung Forst

Im Osten: durch die zukünftige Trasse der geplanten Westumgehung (B 112n), unterbrochen durch eine Werkstraße in direkter Anbindung an die Döberner Straße (Werkstraße und seitliche Versickerungsflächen sind Bestandteil des Geltungsbereiches) sowie durch die Verbindung eines Punktes 10 m nördlich des südöstlichen Grenzpunktes des Flurstückes 73, Flur 37, Gemarkung Forst, in nordöstlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der geplanten Trasse der Westumgehung

 

Es wird darauf hingewiesen, dass für befangene Bürger nach § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ein Mitwirkungsverbot besteht.

 

 

 

 

 

   
    18.02.2010 - Ausschuss für Bau und Planung
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
    Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 5/0

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 5/0

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 7/0

   
    03.03.2010 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu

Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.

Abstimmungsergebnis: 8/0, einstimmig, lt

Abstimmungsergebnis: 8/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen

   
    19.03.2010 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 17 - ungeändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:
 

1.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.0 sowie von Bürgern ent­sprechend Anlage 1.1.

 

2.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum vorhaben bezogenen Bebauungsplan “Bioenergiepark Forst (Lausitz), Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 9”.

 

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

 

Im Westen: durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 335, 246, 245, 244, 240 sowie 239, Flur 37, Gemarkung Forst

Im Norden: durch die nördliche Grenze der Flurstücke 334 und 335, Flur 17, Gemarkung Forst, durch die Verbin­dung des nordöstlichen Grenzpunktes des Flurstückes 335, Flur 37, Gemarkung Forst, mit dem nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 334, Flur 37, Gemarkung Forst und die Verlängerung der nördlichen Grenze des Flurstückes 334, Flur 17, Gemarkung Forst von ca. 4 m in die östliche Richtung, sowie durch die südliche Grenze des Flurstückes 64, Flur 37, Gemarkung Forst

Im Süden: teilweise durch die nördliche Grenze des Flurstückes 333, Flur 37, Gemarkung Forst, durch die nördliche Grenze des Flurstückes 304, Flur 37, Gemarkung Forst, sowie teilweise durch die nördliche Grenze des Flurstückes 332, Flur 17, Gemarkung Forst

Im Osten: durch die zukünftige Trasse der geplanten Westumgehung (B 112n), unterbrochen durch eine Werkstraße in direkter Anbindung an die Döberner Straße (Werkstraße und seitliche Versickerungsflächen sind Bestandteil des Geltungsbereiches) sowie durch die Verbindung eines Punktes 10 m nördlich des südöstlichen Grenzpunktes des Flurstückes 73, Flur 37, Gemarkung Forst, in nordöstlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der geplanten Trasse der Westumgehung

 

Es wird darauf hingewiesen, dass für befangene Bürger nach § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ein Mitwirkungsverbot besteht.

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnisse zu:

Abstimmungsergebnisse zu:

Pkt. 1 – Abwägung zu den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.0 sowie von Bürgern entsprechend Anlage 1.1

 

1.      zu Anlage 1.0 – Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange –

      Punkte 1 bis 7 und 9 – 26: 21/0, einstimmig angenommen

      Punkt 8: 20/0, einstimmig angenommen

      Punkt 8a: 21/0, einstimmig angenommen

2.      zu Anlage 1.1. – Beteiligung der Bürger –

Punkt 1: 19/0, einstimmig angenommen

Punkt 2: 19/0, einstimmig angenommen

Punkt 3: 17/0, einstimmig angenommen

 

Pkt. 2 – Satzungsbeschluss

       21/0, einstimmig angenommen

(Herr Lindner war bei der Abstimmung nicht zugegen).

 

Ö 6  
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Forst (Lausitz) und des Kommunalabgabengesetzes (KAG) des Landes Brandenburg i.V.m. der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Forst (Lausitz) in der jeweils gültigenFassung hier: Straßenbau Heinsiusstraße - Abschnittsbildung Wehrinselstraße bis Rüdigerstraße
Enthält Anlagen
SVV/0302/2010  
Ö 7  
Bestätigung der geänderten Ausführungsplanung zum Straßenbau Am Busch hier: Wendeanlage (Änderung der Beschlussvorlage SVV/0252/2009)
Enthält Anlagen
SVV/0303/2010  
Ö 8  
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2010 Information über kommunale Hochbaumaßnahmen
SVV/0298/2010  
Ö 9  
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2010 Information über kommunale Baumaßnahmen im Fachbereich Bauen
SVV/0299/2010  
Ö 10  
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2010
SVV/0300/2010  
Ö 11  
Stand bedeutsamer Vorhaben    
Ö 12  
Anfragen und Mitteilungen    
N 13     Abstimmung zur Tagesordnung nichtöffentlicher Teil      
N 14     Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach VOB/A - Grundschule Forst Mitte, Sozialanbau der Turnhalle - Gewerk Trockenbauarbeiten      
N 15     Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach VOB/A - Grundschule Forst Mitte, Sozialanbau der Turnhalle - Gewerk Tischlerarbeiten      
N 16     Anfragen und Mitteilungen