Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Tagesordnung - 12. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 12. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
Gremium: Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Datum: Mi, 03.03.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:45
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung    
Ö 2  
Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 3  
Abstimmung zur Tagesordnung    
Ö 4  
Kontrolle und Beschluss über Einwände zu der Niederschrift vom 10.02.2010    
Ö 5  
Wirtschaftsplan 2010 für den Eigenbetrieb "Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)"
Enthält Anlagen
SVV/0304/2010  
Ö 6  
Entgeltordnung für das Freibad Forst (Lausitz)
Enthält Anlagen
SVV/0288/2009  
Ö 7  
Zweite Änderungsatzung zur Marktordnung der Stadt Forst (Lausitz)
Enthält Anlagen
SVV/0301/2010  
Ö 8  
Erlass einer Allgemeinverfügung (Ordnungsverfügung) zu einem örtlich beschränkten und zeitlich befristeten Verbot des Alkoholgenusses in der Stadt Forst (Lausitz) auf öffentlichen Straßen und Plätzen
SVV/0309/2010  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) ermächtigt und beauftragt den Bürgermeister eine Allgemeinverfügung zu erlassen die das Verbot des Alkoholgenusses mit folgender Maßgabe regelt:

 

  1. örtliche Beschränkung

 

Stadt Forst (Lausitz) auf nachfolgenden öffentlichen Straßen bzw. Straßenabschnitten oder Plätzen:

 

-           Promenade von Cottbuser Straße bis Gerberstraße,

-           Cottbuser Straße von Am Markt bis Hausnummer 20-21,

-           Uferstraße von Cottbuser Straße 50  Meter in Richtung Süden

-           Berliner Straße vom Berliner Platz bis Straße Am Haag einschließlich Max-Seydewitz-Platz,

-           Sorauer Straße von K.- Liebknecht Str. bis Berliner Str.,

-           Bahnhofstr.  von Sorauer Str. bis Albertstr.

 

 

  1. zeitliche Befristung

 

täglich ab 06.04.2010 bis 31.12.2010

 

 

  1. Ausnahmen

a)      es gilt nicht für Bereiche, die nach Gaststättenrecht konzessioniert sind

b)      im Einzelfall von der Stadt Forst (Lausitz) zugelassene Ausnahmen

 

  1. Die sofortige Vollziehung der Ordnungsverfügung soll angeordnet werden

 

   
    01.03.2010 - Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Abstimmungsergebnis Stadtverordnete:

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete:                            6

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner:              5

   
    03.03.2010 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu

Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.

Abstimmungsergebnis: 8/0, einstimmig, lt

Abstimmungsergebnis: 8/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen

   
    19.03.2010 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) ermächtigt und beauftragt den Bürgermeister eine Allgemeinverfügung zu erlassen die das Verbot des Alkoholgenusses mit folgender Maßgabe regelt:

 

1.      örtliche Beschränkung

 

Stadt Forst (Lausitz) auf nachfolgenden öffentlichen Straßen bzw. Straßenabschnitten oder Plätzen:

 

-           Promenade von Cottbuser Straße bis Gerberstraße,

-           Cottbuser Straße von Am Markt bis Hausnummer 20-21,

-           Uferstraße von Cottbuser Straße 50  Meter in Richtung Süden

-           Berliner Straße vom Berliner Platz bis Straße Am Haag einschließlich Max-Seydewitz-Platz,

-           Sorauer Straße von K.- Liebknecht Str. bis Berliner Str.,

-           Bahnhofstr.  von Sorauer Str. bis Albertstr.

 

 

2.      zeitliche Befristung

 

täglich ab 06.04.2010 bis 31.12.2010

 

 

3.      Ausnahmen

a)      es gilt nicht für Bereiche, die nach Gaststättenrecht konzessioniert sind

b)      im Einzelfall von der Stadt Forst (Lausitz) zugelassene Ausnahmen

 

4.      Die sofortige Vollziehung der Ordnungsverfügung soll angeordnet werden

 

 

Abstimmungsergebnis: 17/0, einstimmig, lt

Abstimmungsergebnis: 17/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen

Ö 9  
Beschluss zum vorhaben bezogenen Bebauungsplan "Bioenergiepark Forst (Lausitz), Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 9" 1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen 2. Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
SVV/0296/2010  
Ö 10  
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Forst (Lausitz) und des Kommunalabgabengesetzes (KAG) des Landes Brandenburg i.V.m. der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Forst (Lausitz) in der jeweils gültigenFassung hier: Straßenbau Heinsiusstraße - Abschnittsbildung Wehrinselstraße bis Rüdigerstraße
Enthält Anlagen
SVV/0302/2010  
Ö 11  
Bestätigung der geänderten Ausführungsplanung zum Straßenbau Am Busch hier: Wendeanlage (Änderung der Beschlussvorlage SVV/0252/2009)
Enthält Anlagen
SVV/0303/2010  
Ö 12  
Beteiligungsbericht der Stadt Forst (Lausitz) 2008
Enthält Anlagen
SVV/0307/2010  
Ö 13  
Beratung und Beschlussfassung über 1. Haushaltssicherungskonzept der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2010 2. Haushaltssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2010 3. Finanzplan und Investitionsprogramm der Stadt Forst (Lausitz) für die Jahre 2009-2013
Enthält Anlagen
SVV/0313/2010  
Ö 14  
Entlastung des Bürgermeisters zur Jahresrechnung Haushaltsjahr 2008
Enthält Anlagen
SVV/0297/2010  
Ö 15  
Anfragen    
N 16     Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg hier: Kontrolle der Verwaltung über die Vergabe von Planungsleistungen nach HOAI –Schmutz- und Niederschlagswasserableitung Wehrinselstraße in Forst (Lausitz)      
N 17     Ankauf des Grundstücks in der Gemarkung Forst, Gubener Straße, Flur 16, Flustück 220 mit einer Größe von 350 m²      
N 18     Ankauf des Grundstücks in der Gemarkung Forst, Gubener Straße, Flur 16, Flurstück 222 mit einer Größe von 100 m²      
N 19     Ankauf des Grundstücks in der Gemarkung Forst, Gubener Straße, Flur 16, Flurstück 221 mit einer Größe von 210 m²      
N 19.1     Genehmigung der Eilentscheidung über die Aufnahme eines Kommunaldarlehens für den Eigenbetrieb "Städtische Abwasserbeseitigung" in Höhe von 839.400,00 Euro.      
N 20     Anfragen