Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Tagesordnung - 19. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung  

 
 
Bezeichnung: 19. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung
Gremium: Ausschuss für Bau und Planung
Datum: Do, 02.09.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:30
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung    
Ö 2  
Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 3  
Abstimmung zur Tagesordnung    
Ö 4  
Kontrolle und Bestätigung der Niederschriften vom 20.05.2010, 03.06.2010, 08.07.2010 und 05.08.2010    
Ö 5  
Friedhofsentwicklungsplan der Stadt Forst (Lausitz)
Enthält Anlagen
SVV/0350/2010 (neu)  
Ö 6  
Verkehrsführung Albertstraße/Roßstraße/Käthe-Kollwitz-Straße Quartier zwischen Berliner Straße/August-Bebel-Straße/Bahnhofstraße und Sorauer Straße hier: Gemeindliches Einvernehmen gemäß § 45 1 b) StVO
Enthält Anlagen
SVV/0387/2010  
Ö 7  
Vollzug des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) hier: Einziehung von Flächen und Teilflächen der der Elsterstraße östlich vorgelagerten Grundstücke, von Sperlingsgasse 2 bis einschließlich Elsterstraße 25
Enthält Anlagen
SVV/0206/2009 (neu)  
Ö 8  
Beschluss zum Bebauungsplan "An der Ziegelstraße" 1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen 2. Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
SVV/0386/2010  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange und der Bürger entsprechend den Anlagen 1.0 und 1.1.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beige­fügte Satzung zum Bebauungsplan “An der Ziegelstraße”. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

 

Im Norden:

Durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 119 und 350, Flur 15, Gemarkung Forst

 

Im Westen:

Durch die westlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücke 123/3 und 317, Flur 15, Gemarkung Forst

 

Im Süden:

Durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 182 und 181, Flur 15, Gemarkung Forst

 

Im Osten:

Durch eine Parallele von 50 m östlich der östlichen Straßenbegrenzungslinie der Ziegelstraße beginnend nördlich der Flurstücke 182 und 181, Flur 15, Gemarkung Forst und südlich der Flurstücke 350 und 119, Flur 15, Gemarkung Forst

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben.

 

   
    02.09.2010 - Ausschuss für Bau und Planung
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 5/0

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 5/0

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 5/0

   
    08.09.2010 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    Die Mitglieder der Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu

Die Mitglieder der Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.

Abstimmungsergebnis: 10/0, einstimmig lt

Abstimmungsergebnis: 10/0, einstimmig lt. Beschlussvorlage angenommen

   
    24.09.2010 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
    Abstimmungsergebnisse:

Abstimmungsergebnisse:

 

1.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange und der Bürger entsprechend den Anlagen 1.0 und 1.1.

 

Abstimmungsergebnis: 22/0, einstimmig angenommen

(Herr Kruse war bei der Abstimmung nicht zugegen).

 

2.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beige­fügte Satzung zum Bebauungsplan “An der Ziegelstraße”. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

 

Im Norden:

Durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 119 und 350, Flur 15, Gemarkung Forst

 

Im Westen:

Durch die westlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücke 123/3 und 317, Flur 15, Gemarkung Forst

 

Im Süden:

Durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 182 und 181, Flur 15, Gemarkung Forst

 

Im Osten:

Durch eine Parallele von 50 m östlich der östlichen Straßenbegrenzungslinie der Ziegelstraße beginnend nördlich der Flurstücke 182 und 181, Flur 15, Gemarkung Forst und südlich der Flurstücke 350 und 119, Flur 15, Gemarkung Forst

 

Abstimmungsergebnis: 22/0, einstimmig angenommen

(Herr Kruse war bei der Abstimmung nicht zugegen).

 

Ö 9  
Beschluss zur Offenlegung i.S.d. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB mit der Bezeichnung "An der Richard-Wagner-Straße"
Enthält Anlagen
SVV/0391/2010  
Ö 10  
Stand bedeutsamer Vorhaben    
Ö 11  
Anfragen und Mitteilungen    
N 12     Abstimmung zur Tagesordnung nichtöffentlicher Teil      
N 13     Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach VOB/A - Straßen-, Kanal- und Leitungsbau Schwalbenstraße und Grüner Weg      
N 14     Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach VOB/A - Straßen-, Kanal- und Leitungsbau Märkische Straße (von Forstweg bis Ende Abrundungssatzung)      
N 15     Anfragen und Mitteilungen