Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 93 (3) der Gemeindeordnung Brandenburg die vom Rechnungsprüfungsamt und dem Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung geprüfte Jahresrechnung der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2009.
Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2009 Entlastung erteilt.
02.03.2011 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 7 - zur Kenntnis genommen
Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses nahmen die Information zur Kenntnis
Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses nahmen die Information zur Kenntnis.
18.03.2011 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 93 (3) der Gemeindeordnung Brandenburg die vom Rechnungsprüfungsamt und dem Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung geprüfte Jahresrechnung der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2009.
Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2009 Entlastung erteilt.