Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Aufhebung der Kommunalen Grundsätze zur Förderung von Ordnungsmaßnahmen im Rahmen der “Allgemeinen Städtebauförderung” nach der Förderrichtlinie `99 zur Stadterneuerung.
01.03.2011 - Sanierungsbeirat
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Abstimmungsergebnis: 4/0
Abstimmungsergebnis: 4/0
02.03.2011 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu
Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Aufhebung der Kommunalen Grundsätze zur Förderung von Ordnungsmaßnahmen im Rahmen der “Allgemeinen Städtebauförderung” nach der Förderrichtlinie `99 zur Stadterneuerung.