Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Tagesordnung - 22. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 22. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
Gremium: Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Datum: Mi, 15.06.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:05
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung    
Ö 2  
Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 3  
Abstimmung zur Tagesordnung    
Ö 4  
Kontrolle und Beschluss über Einwände zu der Niederschrift vom 09.05.2011    
Ö 5  
Fragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 6  
Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" Beschluss der 1. Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes "Forster Innenstadt"
Enthält Anlagen
SVV/0541/2011  
Ö 7  
Beschluss zum Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB mit der Bezeichnung "An der Richard-Wagner-Straße" 1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken 2. Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
SVV/0542/2011  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange entsprechend der Anlage 1.
 

2.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB mit der Bezeichnung “An der Richard-Wagner-Straße”.

 

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

 

Im Norden:              von dem Gelände der Neißeverkehr GmbH

Im Osten:              vom Kegeldamm

Im Süden:              vom Grundstück Richard-Wagner-Straße 9

Im Westen:              von der Richard-Wagner-Straße

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben.

 

 

 

 

   
    09.06.2011 - Ausschuss für Bau und Planung
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 4/0

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 4/0

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 5/0

   
    15.06.2011 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmen der Beschlussvorlage zu

Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmen der Beschlussvorlage zu.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:              9/0, einstimmig lt. Beschlussvorlage angenommen

   
    01.07.2011 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange entsprechend der Anlage 1.
 

2.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB mit der Bezeichnung “An der Richard-Wagner-Straße”.

 

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

 

Im Norden:              von dem Gelände der Neißeverkehr GmbH

Im Osten:              vom Kegeldamm

Im Süden:              vom Grundstück Richard-Wagner-Straße 9

Im Westen:              von der Richard-Wagner-Straße

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis zu:

Abstimmungsergebnis zu:

 

1.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange entsprechend der Anlage 1.


Stellungnahme der Verwaltung zu den Punkten 1 bis 21 im Block: 23/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen

 

 

Abstimmungsergebnis zu:

 

2.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2  

      beigefügte Satzung zum Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB mit  

      der Bezeichnung “An der Richard-Wagner-Straße”.

 

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

 

Im Norden:              von dem Gelände der Neißeverkehr GmbH

Im Osten:              vom Kegeldamm

Im Süden:              vom Grundstück Richard-Wagner-Straße 9

Im Westen:              von der Richard-Wagner-Straße

 

Abstimmungsergebnis 21/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen

Ö 8  
Vollzug des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) hier: Einziehung eines Teils des Förstereiweges Flur 43, Teilfläche vom Flurstück 448
Enthält Anlagen
SVV/0547/2011  
Ö 9  
Anfragen    
N 10     Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg hier: Kontrolle der Verwaltung über die Vergabe von Ingenieurleistungen nach HOAI -Baugrunduntersuchung zur Schmutzwasserableitung Einzugsbereich Pumpwerk Sandweg in Forst (Lausitz)      
N 11     Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg hier: Kontrolle der Verwaltung über die Vergabe von Ingenieurleistungen nach HOAI - Kanal- und Leitungsbau Wehrinselstraße, Teilabschnitt 4 - Bahnübergang in Forst (Lausitz)      
N 12     Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg hier: Kontrolle der Verwaltung über die Vergabe von Ingenieurleistungen nach HOAI - Schmutzwasserkanalbau Robert-Koch-Straße in Forst (Lausitz), unterirdischer Rohrvortrieb      
N 13     Werkleitung Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) Eigenbetrieb der Stadt Forst (Lausitz)      
N 14     Genehmigung der Eilentscheidung über die Aufnahme eines Kommunaldarlehens für den Eigenbetrieb „Städtische Abwasserbeseitigung“ in Höhe von 1.000.000,00 Euro      
N 15     Städtebaulicher Vertrag (Durchführungsvertrag) zum vorhaben bezogenen Bebauungsplan Nr. 612711 "Fuhrunternehmen Marko"      
N 16     Rückabwicklung eines Kaufvertrages für unvermessene Teilflächen in der Gemarkung Forst, Märkische Straße/ Industriestraße und Märkische Straße/ Am Teichgraben, Industriegebiet Forst Süd, TG 4A 1- 4, Flur 34, Flurstück 474 von in Summe ca. 68.340 m² und Verpachtung der Flächen zzgl. Ersatzflächen von in Summe ca. 78.165 m² für 25 Jahre zur Errichtung von Solarfeldern      
N 17     Verkauf eines Grundstücks in der Gemarkung Forst, gelegen an der Straße Alte Gasse/ Gutsweg, Flur 41, Flurstück 353/1 mit einer Grundstücksgröße von 1.414 m²      
N 18     Anfragen