Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Tagesordnung - 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung  

 
 
Bezeichnung: 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
Gremium: Stadtverordnetenversammlung
Datum: Fr, 16.03.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 16:10
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung    
Ö 2  
Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 3  
Abstimmung zur Tagesordnung    
Ö 4  
Kontrolle und Beschluss über Einwände zu der Niederschrift vom 25.01.2012    
Ö 5  
Besetzung der Ausschüsse    
Ö 6  
Bekanntmachungen    
Ö 7  
Fragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 8  
Bericht des Bürgermeisters    
Ö 9  
Aussprache zum Bericht des Bürgermeisters    
Ö 10  
Fragestunde für die Einwohner der Stadt Forst (Lausitz)    
Ö 11  
Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz)
Enthält Anlagen
SVV/0668/2012  
Ö 12  
Entscheidung über den Druck und Vertrieb des Amtsblattes für die Stadt Forst (Lausitz) sowie Neuausschreibung im Wege der freihändigen Vergabe nach VOL/A
SVV/0699/2012 (neu)  
Ö 13  
Festlegung der Eintrittspreise für die Rosengartenfesttage 2012
Enthält Anlagen
SVV/0665/2012  
Ö 14  
Beratung und Beschlussfassung über 1. die Haushaltssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2012 2. das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2012
SVV/0674/2012  
Ö 15  
Kassenkreditrahmen der Stadt Forst (Lausitz) ab dem Haushaltsjahr 2012
SVV/0672/2012  
Ö 16  
Nutzungsüberlassung des Grundstückes der Grundschule Noßdorf einschließlich Hortgebäude zur Errichtung eines Dorfgemeinschaftszentrums
SVV/0677/2012  
Ö 17  
Abschluss neuer Konzessionsverträge Strom und Gas für das Gebiet der Stadt Forst (Lausitz) ohne die Ortsteile Bohrau, Briesnig, Groß Bademeusel, Klein Bademeusel, Groß Jamno, Klein Jamno, Mulknitz und Naundorf
Enthält Anlagen
SVV/0673/2012  
Ö 18  
3. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die Reinigung (Straßenreinigung/Winterdienst) öffentlicher Straßen in der Stadt Forst (Lausitz)
Enthält Anlagen
SVV/0630/2011/1  
Ö 19  
Beschluss über die weitere Verfahrensweise zum Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für den geplanten "Windpark Bademeusel" sowie zur Einleitung eines 5. Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)
SVV/0678/2012  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beauftragt die Verwaltung, die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Errichtung eines Windparks auf den Gemarkungen von Groß und Klein Bademeusel sowie die Aufstellung eines 5. Änderungs­verfahrens zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz) vorzubereiten mit dem Ziel, dass

 

-           Die Kosten des Bebauungsplanes und des 5. Änderungsverfahrens zum Flächennutzungs­plan der Stadt Forst (Lausitz) durch den Vorhabenträger zu übernehmen sind,

-           die Anzahl und Aufstellorte der Windkraftanlagen unter Berücksichtigung aller Belange  der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, städtischer Interessen und den Interessen der betroffenen Ortsteile zu steuern und ggf. zu begrenzen sind,

-           der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Sicherung von Forderungen der Stadt Forst (Lausitz) erfolgt.

 

   
    16.03.2012 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 19 - ungeändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beauftragt die Verwaltung, die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Errichtung eines Windparks auf den Gemarkungen von Groß und Klein Bademeusel sowie die Aufstellung eines 5. Änderungs­verfahrens zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz) vorzubereiten mit dem Ziel, dass

 

-           Die Kosten des Bebauungsplanes und des 5. Änderungsverfahrens zum Flächennutzungs­plan der Stadt Forst (Lausitz) durch den Vorhabenträger zu übernehmen sind,

-           die Anzahl und Aufstellorte der Windkraftanlagen unter Berücksichtigung aller Belange  der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, städtischer Interessen und den Interessen der betroffenen Ortsteile zu steuern und ggf. zu begrenzen sind,

-           der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Sicherung von Forderungen der Stadt Forst (Lausitz) erfolgt.

 

 

Abstimmungsergebnis: 23/0, einstimmig, lt

Abstimmungsergebnis: 23/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen

Ö 20  
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N 21     Änderung Stammkapital der Stadtwerke Forst GmbH      
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