Der Ausschuss für Bau und Planung wird über das geplante Lichtkonzept, über die vorgesehenen Ausstattungen (Stadtmöbel) und über den Stand der Maßnahmenvorbereitung informiert.
Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach VOB/A
Straßenbau Maulbeerweg einschl. Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage und Erdarbeiten für Trinkwasserleitungsbau