Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan “Lindenstraße”, 1. Änderung.
Der Geltungsbereich ist begrenzt:
Im Norden: durch die Beethovenstraße
Im Osten: durch die Verkehrsfläche “Am Markt”
Im Süden: durch die Cottbuser Straße
Im Westen: durch die Thumstraße
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben.