Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Bildung eines Vergabebeirates zur Kontrolle der Verwaltung bei Vergabeverfahren nach VOB/A und VOL/A bei folgenden Wertgrenzen:
Vergabeart
Wertgrenze
Zuständigkeit
VOB
bis 50.000 €
Bürgermeister
Bauleistungen
über 50.000 €
Vergabebeirat
über 1.000.000 €
Haupt- und Wirtschaftsausschuss
VOL
bis 50.000 €
Bürgermeister
Lieferungen und
über 50.000 €
Vergabebeirat
Leistungen
über 100.000 €
Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Freiberufliche
bis 50.000 €
Bürgermeister
Leistungen
über 50.000 €
Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Bei den angegebenen Wertgrenzen handelt es sich um Nettobeträge. Bei den Zuständigkeiten des Bürgermeisters handelt es sich um Geschäfte der laufenden Verwaltung.
Die Geschäftsordnung des Vergabebeirates ist Bestandteil des Beschlusses (Anlage 1).
23.08.2012 - Ausschuss für Bau und Planung
Ö 6 - geändert beschlossen
Abstimmung über die geänderte Vorlage:
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 4/0
Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 5/0
27.08.2012 - Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Abstimmung Stadtverordnete:2/0
Abstimmung Sachkundige Einwohner:1/0
29.08.2012 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 9 - geändert beschlossen
Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmen der geänderten Beschlussvorlage zu.
Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach VOB/A - Errichtung einer Netzersatzanlage auf der Kläranlage Forst (Lausitz)
Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach VOB/A -Zeitvertragsarbeiten im Bereich Schmutz-und Niederschlagswasserkanalnetz, Stadtgebiet Forst (Lausitz)
Arbeitenzur Instandhaltung und Neubau von Grundstücksanschlussleitungen
Genehmigung der Eilentscheidung über die Aufnahme eines Kommunaldarlehens für den Eigenbetrieb "Städtische Abwasserbeseitigung" in Höhe von 1.150.000,00 Euro