Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, dass die Vorlagen zur Vergabeentscheidung in den Bereichen VOL, VOB und VOF entsprechend der Zuständigkeitsordnung im Vergabevorschlag das Unternehmen benennt, welches den Zuschlag erhalten soll.
Des Weiteren ist in den Erläuterungen der Vergabevorlagen die Anonymität der weiteren Bieter aufzuheben.
Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach VOB/A - Errichtung einer Netzersatzanlage auf der Kläranlage Forst (Lausitz)
Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach VOB/A -Zeitvertragsarbeiten im Bereich Schmutz-und Niederschlagswasserkanalnetz, Stadtgebiet Forst (Lausitz)
Arbeitenzur Instandhaltung und Neubau von Grundstücksanschlussleitungen
Genehmigung der Eilentscheidung über die Aufnahme eines Kommunaldarlehens für den Eigenbetrieb "Städtische Abwasserbeseitigung" in Höhe von 1.150.000,00 Euro