Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Festsetzung der saisonalen Eintrittspreise für den Ostdeutschen Rosengarten gültig ab 01.05.2013 lt. Anlage 1.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Festsetzung einer Rabattierung der saisonalen Eintrittspreise für Kooperationspartner/Sonderwerbemaßnahmen bis max. in Höhe von 25 % der jeweils gültigen Tarife, gültig ab Mai 2013.
15.06.2012 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 16.1 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Festsetzung der saisonalen Eintrittspreise für den Ostdeutschen Rosengarten gültig ab 01.05.2013 lt. Anlage 1.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Festsetzung einer Rabattierung der saisonalen Eintrittspreise für Kooperationspartner/Sonderwerbemaßnahmen bis max. in Höhe von 25 % der jeweils gültigen Tarife, gültig ab Mai 2013.
Genehmigung der Eilentscheidung über die Aufnahme eines Kommunaldarlehens für den Eigenbetrieb "Städtische Abwasserbeseitigung" in Höhe von 1.150.000,00 Euro