1.Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.
2.Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB mit der Bezeichnung „Solarpark Badestraße“.
Die Abgrenzung des Plangebietes ist dem in der Anlage beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung keine Mitwirkungshandlung haben.
17.10.2013 - Ausschuss für Bau und Planung
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 5/1
Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 5/1
23.10.2013 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
1.Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.
2.Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB mit der Bezeichnung „Solarpark Badestraße“.
Die Abgrenzung des Plangebietes ist dem in der Anlage beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung keine Mitwirkungshandlung haben.
Abstimmungsergebnis: 9/1, mit Mehrheit, lt. Beschlussvorlage angenommen
Vollzug des § 63 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach VOL - Transport und Entsorgung des auf der Kläranlage Forst (Lausitz) anfallenden Klärschlammes inklusive Containergestellung und Nachweisführung