Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt auf der Grundlage des §2 Abs.1 BauGB die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB mit der Bezeichnung „Solarpark Gubener Straße“.
Der Plangebietsbereich ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben.
13.06.2013 - Ausschuss für Bau und Planung
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 4/0
Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 3/2
19.06.2013 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt auf der Grundlage des §2 Abs.1 BauGB die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB mit der Bezeichnung „Solarpark Gubener Straße“.
Der Plangebietsbereich ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben.