Die Stadtverordneten beschließen dieOrdnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2015 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz)
16.02.2015 - Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung empfehlen den Stadtverordneten,die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2015 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz) zu beschließen.
Abstimmung Stadtverordnete:6/0
Abstimmung Sachkundige einwohner:5/0
18.02.2015 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.
Die Stadtverordneten beschließen die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2015 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz)