Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Tagesordnung - 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales  

 
 
Bezeichnung: 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales
Gremium: Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales
Datum: Mo, 13.04.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:10
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung    
Ö 2  
Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 3  
Abstimmung zur Tagesordnung    
Ö 4  
Kontrolle und Bestätigung der Niederschrift vom 10.02.2015    
Ö 5  
Informationen zur Grundschule Nordstadt    
Ö 5.1  
Teilnahme der Stadt Forst (Lausitz) am "Stadt-Umland-Wettbewerb (SUW)" auf Grundlage des REK - des Regionalen Entwicklungskonzeptes Cottbus-Guben-Forst (Lausitz) - Grundsatzbeschluss zur Kooperation der Stadt Forst (Lausitz) mit der Stadt Cottbus, der Stadt Guben, der Stadt Drebkau, dem Amt Peitz, dem Amt Burg/Spreewald, dem Amt Döbern-Land, der Gemeinde Kolkwitz, der Gemeinde Neuhausen/Spree und der Gemeinde Schenkendöbern (Beteiligung an einem gemeinsamen Wettbewerbsbeitrag SUW)
Enthält Anlagen
SVV/0122/2015  
Ö 5.2  
Teilnahme der Stadt Forst (Lausitz) am "Stadt-Umland-Wettbewerb (SUW)" Kooperationsvertrag zur nachhaltigen Entwicklung von Stadt und Land in der EU-Förderperiode 2014-2020 im Land Brandenburg zwischen der Stadt Forst (Lausitz), dem Amt Döbern-Land,der Stadt Döbern und den Gemeinden Groß Schacksdorf-Simmersdorf, Neiße-Malxetal und Wiesengrund (Grundlage zur Beteiligung an einem gemeinsamen Wettbewerbsbeitrag SUW)
Enthält Anlagen
SVV/0123/2015  
Ö 6  
Schulentwicklungsteilplanung Grundschule Keune
Enthält Anlagen
SVV/0119/2015  
Ö 7  
Entscheidung entsprechend § 14 Abs. 7 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg über die Zulässigkeit des Einwohnerantrages "Wir fordern die Rücknahme des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung auf der Grundlage der Beschlussvorlage Nr. SVV/0474/2010 Nr. 3. Wir fordern den Erhalt des Grundschulstandortes Keune und fordern die Einschulung einer ersten Klasse mit Beginn Schuljahr 2016/2017 und somit keine Schulschließung."
SVV/0121/2015  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 14 Abs. 7 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf), dass dem Einwohnerantrag

 

Wir fordern die Rücknahme des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung auf der Grundlage der Beschlussvorlage Nr. SVV/0474/2010 Nr. 3. „Die Grundschule Keune, Keuner Straße 100 in 03149 Forst (Lausitz) erhält keine Einschulung einer ersten Klasse mit Beginn Schuljahr 2016/2017 und wird zum Ende des Schuljahres 2018/2019 aufgelöst.“ Wir fordern den Erhalt des Grundschulstandortes Keune und fordern die Einschulung einer ersten Klasse mit Beginn Schuljahr 2016/2017 und somit keine Schulschließung.“

 

vorbehaltlich der abschließenden Genehmigung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg nach § 104 Abs. 2 Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG) stattgegeben wird.

 

 

 

 

   
    13.04.2015 - Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

 

Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlussfassung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 14 Abs. 7 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf), dass dem Einwohnerantrag

 

Wir fordern die Rücknahme des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung auf der Grundlage der Beschlussvorlage Nr. SVV/0474/2010 Nr. 3. „Die Grundschule Keune, Keuner Straße 100 in 03149 Forst (Lausitz) erhält keine Einschulung einer ersten Klasse mit Beginn Schuljahr 2016/2017 und wird zum Ende des Schuljahres 2018/2019 aufgelöst.“ Wir fordern den Erhalt des Grundschulstandortes Keune und fordern die Einschulung einer ersten Klasse mit Beginn Schuljahr 2016/2017 und somit keine Schulschließung.“

 

vorbehaltlich der abschließenden Genehmigung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg nach § 104 Abs. 2 Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG) stattgegeben wird.

 

 

 

 

 

Abstimmung Stadtverordnete:7/0

Abstimmung Sachkundige Einwohner:6/0

   
    22.04.2015 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.

 

Abstimmungsergebnis: 8/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen

   
    06.05.2015 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 19 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 14 Abs. 7 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf), dass dem Einwohnerantrag

 

Wir fordern die Rücknahme des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung auf der Grundlage der Beschlussvorlage Nr. SVV/0474/2010 Nr. 3. „Die Grundschule Keune, Keuner Straße 100 in 03149 Forst (Lausitz) erhält keine Einschulung einer ersten Klasse mit Beginn Schuljahr 2016/2017 und wird zum Ende des Schuljahres 2018/2019 aufgelöst.“ Wir fordern den Erhalt des Grundschulstandortes Keune und fordern die Einschulung einer ersten Klasse mit Beginn Schuljahr 2016/2017 und somit keine Schulschließung.“

 

vorbehaltlich der abschließenden Genehmigung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg nach § 104 Abs. 2 Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG) stattgegeben wird.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis: 28/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen

Ö 8  
Informationen zum Stand der Vorbereitungen der 750-Jahr-Feier    
Ö 9  
Information zum Stand der Neukonzeption zur Vereinssportförderung    
Ö 10  
1. Änderungssatzung zur Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz)
Enthält Anlagen
SVV/0124/2015  
Ö 11  
Werkleiterin des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) ab dem 01.01.2015
SVV/0113/2015  
Ö 12  
Anfragen    
Ö 13  
Sonstiges    
N 14     Vollzug des § 63 Absatz 2 der Kommunlaverfassung des Landes Brandenburg, hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach VOL/A für die Leistung Kassen-, Service-, Einlass- und Bewachungsaufgaben für das Jahr 2015 im Ostdeutschen Rosengarten Forst (Lausitz)      
N 15     Anfragen      
N 16     Sonstiges