Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Tagesordnung - 5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung  

 
 
Bezeichnung: 5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
Gremium: Stadtverordnetenversammlung
Datum: Mi, 06.05.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:35
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung    
Ö 2  
Verpflichtung der Stadtverordneten Heidrun Ließ    
Ö 3  
Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 4  
Abstimmung zur Tagesordnung    
Ö 5  
Kontrolle und Beschluss über Einwände zu der Niederschrift vom 06.03.2015    
Ö 6  
Besetzung der Ausschüsse    
Ö 7  
Bekanntmachungen    
Ö 8  
Fragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 9  
Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Forst (Lausitz) am 15.03.2015 Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl
SVV/0135/2015  
Ö 10  
Ableistung des Diensteides des hauptamtlichen Bürgermeisters Philipp Wesemann    
Ö 11  
Bericht des Bürgermeisters    
Ö 12  
Aussprache zum Bericht des Bürgermeisters    
Ö 13  
Fragestunde für die Einwohner der Stadt Forst (Lausitz)    
Ö 14  
Berufung des allgemeinen Vertreters und der weiteren Vertretungen des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Forst (Lausitz)
SVV/0138/2015  
Ö 15  
Sechste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz)
SVV/0139/2015  
Ö 16  
Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung für den hauptamtlichen Bürgermeister
SVV/0117/2015  
Ö 17  
Beschlussfassung über die Einstellung von Bediensteten in der Stadtverwaltung
SVV/0136/2015  
Ö 18  
Schulentwicklungsteilplanung Grundschule Keune
Enthält Anlagen
SVV/0119/2015  
Ö 19  
Entscheidung entsprechend § 14 Abs. 7 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg über die Zulässigkeit des Einwohnerantrages "Wir fordern die Rücknahme des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung auf der Grundlage der Beschlussvorlage Nr. SVV/0474/2010 Nr. 3. Wir fordern den Erhalt des Grundschulstandortes Keune und fordern die Einschulung einer ersten Klasse mit Beginn Schuljahr 2016/2017 und somit keine Schulschließung."
SVV/0121/2015  
Ö 20  
Beschluss der Haushaltssatzung 2015
Enthält Anlagen
SVV/0104/2015(neu)/1  
Ö 21  
Selbstbindungsbeschluss zum Lärmaktionsplan der Stadt Forst (Lausitz), Stufe II
Enthält Anlagen
SVV/0107/2015  
Ö 22  
Neufassung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz)
Enthält Anlagen
SVV/0134/2015  
Ö 23  
Werkleiterin des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) ab dem 01.01.2015
SVV/0113/2015  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgermeister der Stadt Forst (Lausitz) schlägt gemäß § 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigV) und § 4 Abs. 1 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) vor, Frau Juliane Gründel beginnend mit dem 01.01.2015 die Werkleitung für den Eigenbetrieb Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) zu übertragen.

 

 

   
    13.04.2015 - Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

 

Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlussfassung:

 

Der Bürgermeister der Stadt Forst (Lausitz) schlägt gemäß § 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigV) und § 4 Abs. 1 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) vor, Frau Juliane Gründel beginnend mit dem 01.01.2015 die Werkleitung für den Eigenbetrieb Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) zu übertragen.

 

 

 

Abstimmung Stadtverordnete:4/0

Abstimmung Sachkundige Einwohner:5/0

   
    22.04.2015 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.

 

Abstimmungsergebnis: 8/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen

   
    06.05.2015 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 23 - zurückgezogen
   
Ö 24  
Teilnahme der Stadt Forst (Lausitz) am "Stadt-Umland-Wettbewerb (SUW)" auf Grundlage des REK - des Regionalen Entwicklungskonzeptes Cottbus-Guben-Forst (Lausitz) - Grundsatzbeschluss zur Kooperation der Stadt Forst (Lausitz) mit der Stadt Cottbus, der Stadt Guben, der Stadt Drebkau, dem Amt Peitz, dem Amt Burg/Spreewald, dem Amt Döbern-Land, der Gemeinde Kolkwitz, der Gemeinde Neuhausen/Spree und der Gemeinde Schenkendöbern (Beteiligung an einem gemeinsamen Wettbewerbsbeitrag SUW)
Enthält Anlagen
SVV/0122/2015  
Ö 25  
Teilnahme der Stadt Forst (Lausitz) am "Stadt-Umland-Wettbewerb (SUW)" Kooperationsvertrag zur nachhaltigen Entwicklung von Stadt und Land in der EU-Förderperiode 2014-2020 im Land Brandenburg zwischen der Stadt Forst (Lausitz), dem Amt Döbern-Land,der Stadt Döbern und den Gemeinden Groß Schacksdorf-Simmersdorf, Neiße-Malxetal und Wiesengrund (Grundlage zur Beteiligung an einem gemeinsamen Wettbewerbsbeitrag SUW)
Enthält Anlagen
SVV/0123/2015  
Ö 26  
1. Beschluss zur Aufstellung einer Klarstellungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB für den Ortsbereich Mexiko der Stadt Forst (Lausitz) mit der Bezeichnung "Klarstellungssatzungssatzung Mexiko" 2. Beschluss zur Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB für den Ortsbereich Mexiko der Stadt Forst (Lausitz)
Enthält Anlagen
SVV/0112/2015  
Ö 27  
Sanierungsgebiet "Westliche Innenstadt" hier: Beschluss über die Gewährung von Verfahrensabschlägen im Rahmen der vorzeitigen Ablösung der Ausgleichsbeträge nach § 154 Abs. 3 Satz 2 BauGB
SVV/0115/2015  
Ö 28  
Sanierungsgebiet "Nordost" Sanierungsgebiet "Innenstadt" hier: Beschluss über die Gewährung von Verfahrensabschlägen im Rahmen der vorzeitigen Ablösung der Ausgleichsbeträge nach § 154 Abs. 3 Satz 2 BauGB
SVV/0116/2015  
Ö 29  
Aussetzen der Planungen für den Seerosenteich und Bürgerbeteiligung zur Zukunft des Marktes
SVV/0137/2015 (neu)  
Ö 30  
Information zum derzeitigen Stand der Refinanzierung der Kosten der Schmutzwasserbeseitigung und die Möglichkeiten der weiteren Verfahrensweisen
SVV/0125/2015  
Ö 31  
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