Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) zur nächsten Stadtverordnetenversammlung entsprechend § 62 (3) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wie folgt durch Ergänzung zu ändern:
„Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet auf Vorschlag des Bürgermeisters über die Begründung von Beamtenverhältnissen sowie die Einstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Ausgenommen hiervon sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Nachfolgeeinrichtungen.“
Bis zur Wirksamkeit der Änderung der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) wird der Bürgermeister mit sofortiger Wirkung verpflichtet, keine Begründung von Beamtenverhältnissen sowie Einstellungen ohne Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung vorzunehmen. Ausgenommen hiervon sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Nachfolgeeinrichtungen.