Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 93 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) die Bildung des Werksausschusses des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz). Der Werksausschuss besteht aus 8 Mitgliedern der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) sowie 7 sachkundigen Einwohnern.
Die Besetzung des Werksausschusses Eigenbetrieb Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) für die 8 Mitglieder der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) nach § 43 Abs. 2 BbgKVerf ergibt sich wie folgt:
3 Mitglieder der CDU Fraktion,
2 Mitglieder der Fraktion DIE LINKE und
je ein Mitglied der Fraktionen SPD, „Wir für Forst“ und FDP.
Die sachkundigen Einwohner sind gemäß § 93 Abs. 2 BbgKVerf stimmberechtigte Mitglieder des Werksausschusses.