Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt auf der Grundlage von § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung gem.
§ 13a BauGB mit der Bezeichnung „Am Hohen Weg 4-8, Forst-Sacro“.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist dem als Anlage beigefügten Lageplan zu entnehmen und wird wie folgt begrenzt:
Im Westen:
Durch die östliche Straßenbegrenzungslinie der Straße am Hohen Weg
Im Norden:
Durch die südliche Grundstücksgrenze der Flurstücke 112, 489 und 495, Flur 4, Gemarkung Forst
Im Osten:
Durch die westliche Grundstücksgrenze des Flurstückes 492, Flur 4, Gemarkung Forst
Im Süden:
Durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flurstücke 84 und 81, Flur 4, Gemarkung Forst
Die Anlage (Lageplan) ist Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung keine Mitwirkungshandlung haben.