TOP |
|
Betreff |
Vorlage |
|
Ö 1 |
|
|
Begrüßung |
|
|
|
Ö 2 |
|
|
Feststellung der Beschlussfähigkeit |
|
|
|
Ö 3 |
|
|
Abstimmung zur Tagesordnung |
|
|
|
Ö 4 |
|
|
Kontrolle und Bestätigung der Niederschrift vom 15.10.2015 |
|
|
|
Ö 5 |
|
|
Fragestunde für die Einwohner |
|
|
|
Ö 6 |
|
|
Grundsatzbeschluss zur Grünen Mitte |
|
SVV/0216/2015 |
|
|
|
VORLAGE |
|
|
Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, im Ergebnis der durchgeführten Fragebogenaktion zur Grünen Mitte das Marktplatzumfeld durch stufenweise, unabhängig voneinander entwickelbare Baufenster für eine zukünftige Bebauung zu ergänzen. Weiterhin wird der Bürgermeister ermächtigt, den Geschäftsführer der Forster Wohnungsbaugesellschaft mbH zu beauftragen, für den verbleibenden Bereich zwei neue Varianten (mit und ohne innerstädtische Wasserfläche im Kontext mit einer Bebauung) zur Gestaltung vorzulegen. Die zusätzlichen Kosten für die Planungsleistungen werden im Programm „Aufwertung“ der Städtebauförderung durch die Stadt Forst (Lausitz) finanziert. Zur Vermarktung der Bauflächen des Marktplatzumfeldes wird der Bürgermeister beauftragt, gemeinsam mit dem Geschäftsführer in einer Vermarktungsstrategie zu prüfen, inwiefern durch eine Marktabfrage/Interessenbekundung Dritte (Private) bereit sind, Investitionen zu tätigen bzw. in welcher Form ggf. das Wohnungsunternehmen selbst als Bauherr unter den neuen Förderkriterien auftreten könnte. Die Stadtverordnetenversammlung wird über die Verfahrensschritte kontinuierlich informiert. Das Ergebnis der Untersuchungen ist der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Die Machbarkeitsanalyse für das Neubauprojekt „Grüne Mitte“ inkl. Bewohnerbefragung wird von der Forster Wohnungsbaugesellschaft mbH finanziert. Der Bürgermeister wird ermächtigt, dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung und dem Landesamt für Bauen und Verkehr mitzuteilen, dass das beauftragte Vorhaben „Grüne Mitte“ im Teilprogramm „Aufwertung“ in modifizierter Form in einer einvernehmlich städtebaulichen Lösung (mit Ausweisung der Baufenster) zum Tragen kommt. |
|
|
|
|
12.11.2015 - Ausschuss für Bau und Planung |
|
|
Ö 6 - ungeändert beschlossen |
|
|
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 2/1/3 Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 3/0/2
|
|
|
|
|
18.11.2015 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss |
|
|
Ö 13 - ungeändert beschlossen |
|
|
Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.
Abstimmungsergebnis: 6/2/2, mit Mehrheit, lt. Beschlussvorlage angenommen
|
|
|
|
|
04.12.2015 - Stadtverordnetenversammlung |
|
|
Ö 21 - geändert beschlossen |
|
|
Beschlussvorschlag (neu): Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, im Ergebnis der durchgeführten Fragebogenaktion zur Grünen Mitte für die Gestaltung des Marktplatzumfeldes eine mehrgeschossige, vorzugsweise 2- bis 3-geschossige Bebauung. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Geschäftsführer der Forster Wohnungsbaugesellschaft mbH zu beauftragen, für den verbleibenden Bereich zwei neue Varianten (mit und ohne innerstädtische Wasserfläche im Kontext mit einer Bebauung) zur Gestaltung vorzulegen. Die zusätzlichen Kosten für die Planungsleistungen werden im Programm „Aufwertung“ der Städtebauförderung durch die Stadt Forst (Lausitz) finanziert. Zur Vermarktung der Bauflächen des Marktplatzumfeldes wird der Bürgermeister beauftragt, gemeinsam mit dem Geschäftsführer in einer Vermarktungsstrategie zu prüfen, inwiefern durch eine Marktabfrage/Interessenbekundung Dritte (Private) bereit sind, Investitionen zu tätigen bzw. in welcher Form ggf. das Wohnungsunternehmen selbst als Bauherr unter den neuen Förderkriterien auftreten könnte. Die Stadtverordnetenversammlung wird über die Verfahrensschritte kontinuierlich informiert. Das Ergebnis der Untersuchungen ist der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Die Machbarkeitsanalyse für das Neubauprojekt „Grüne Mitte“ inkl. Bewohnerbefragung wird von der Forster Wohnungsbaugesellschaft mbH finanziert. Der Bürgermeister wird ermächtigt, dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung und dem Landesamt für Bauen und Verkehr mitzuteilen, dass das beauftragte Vorhaben „Grüne Mitte“ im Teilprogramm „Aufwertung“ in modifizierter Form in einer einvernehmlich städtebaulichen Lösung (mit Ausweisung der Bebauung) zum Tragen kommt.
Abstimmungsergebnis: 13/7/3, mit Mehrheit, lt. geändertem Beschlussvorschlag angenommen
|
Ö 7 |
|
|
Beschluss zum Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB mit der Bezeichnung "1. Änderung B-Plan Innenstadt"
1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken
2. Satzungsbeschluss |
|
SVV/0234/2015 |
|
Ö 8 |
|
|
Zukunftsinvestitionsprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"
hier: Beantragung der Sanierung der Schwimmhalle Forst (Lausitz) |
|
SVV/0218/2015 |
|
Ö 9 |
|
|
Aufhebung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Entwässerung der Stadt (Abwasserabgabensatzung) vom 29.06.2007 sowie die Änderung des § 24 der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Forst (Lausitz)vom 16.12.2005 |
|
SVV/0219/2015 |
|
Ö 10 |
|
|
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
hier: Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt Forst (Lausitz)
(Erschließungsbeitragssatzung) |
|
SVV/0215/2015 |
|
Ö 11 |
|
|
Neufassung der Baumschutzsatzung der Stadt Forst (Lausitz) |
|
SVV/0227/2015 |
|
Ö 12 |
|
|
3. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die Reinigung (Straßenreinigung/Winterdienst) öffentlicher Straßen in der Stadt Forst (Lausitz) |
|
SVV/0226/2015 |
|
Ö 13 |
|
|
Bestätigung des Bauprogramms zum Wegebau Forster Weg (verlängerte Frankfurter Straße, von Nordumfahrung bis Mulknitzer Straße) |
|
SVV/0217/2015 |
|
Ö 14 |
|
|
Stand bedeutsamer Vorhaben |
|
|
|
Ö 15 |
|
|
Anfragen und Mitteilungen |
|
|
|
N 16 |
|
|
Anfragen und Mitteilungen |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|