Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung) ab 2017
hier: Erhöhung Grundsteuer A von 310 auf 316 v.H. und Grundsteuer B von 400 auf 405 v.H.
12.09.2016 - Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Der Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) die Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung) ab 2017
hier: Erhöhung Grundsteuer A von 310 auf 316 v.H. und Grundsteuer B von 400 auf 405 v.H. zu beschließen.
Abstimmung Stadtverordnete:3/0/3
Abstimmung Sachkundige Einwohner:2/0/0
14.09.2016 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 17 - ungeändert beschlossen
Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.
Abstimmungsergebnis: 6/2/2, mit Mehrheit, lt. Beschlussvorlage angenommen
30.09.2016 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 20 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung) ab 2017
hier: Erhöhung Grundsteuer A von 310 auf 316 v.H. und Grundsteuer B von 400 auf 405 v.H.
Abstimmungsergebnis: 15/5/3, mit Mehrheit, lt. Beschlussvorlage angenommen
Genehmigung der Eilentscheidung über die Aufnahme eines Kommunaldarlehens für den Eigenbetrieb "Städtische Abwasserbeseitigung" in Höhe von 1.000.000 Euro