Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Tagesordnung - Sondersitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sondersitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
Gremium: Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Datum: Fr, 15.07.2016 Status: öffentlich
Zeit: 13:00 - 13:22
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung    
Ö 2  
Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 3  
Abstimmung zur Tagesordnung    
Ö 4  
Weitere Verfahrensweise zum Umgang mit dem Bauschutt auf dem Grundstück Max-Fritz-Hammer-Straße 11, Forst (Lausitz)
SVV/0323/2016  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss ermächtigt den Bürgermeister, unter Beachtung und Maßgabe des Eintritts der nachstehenden Bedingungen bzw. Voraussetzungen

 

a)       dass das Betreten der Grundstücke/Flurstücke 22/1 und 23/1 der Flur 24, des Abtransports und der Entsorgung des Abfalles bezüglich dieser Grundstücke durch die Stadt Forst (Lausitz) bzw. von ihr beauftragten Unternehmen rechtmäßig erfolgt.

 

b)       mit der Firma AGNS Abfallentsorgungs-Gesellschaft Neiße-Spree mbH (nachstehend AGNS genannt) eine Vereinbarung unter Berücksichtigung folgender Aspekte abzuschließen:

         Abnahme des Transportgutes (Bauschutt/Abfälle) durch AGNS zu einem Festpreis von 5,00  (brutto)/Tonne

         Kostenübernahme der Transportkosten durch die Stadt Forst (Lausitz)

         Zwischenlagerung auf Kosten und zu Lasten der Fa. AGNS

         Einbaukosten auf Kosten und zu Lasten der Fa. AGNS

         Beprobungskosten auf Kosten und zu Lasten der Fa. AGNS

         Ausschluss der Rücknahme des Transportgutes (Abfälle) durch die Stadt Forst (Lausitz)

         alle weiteren für die Entsorgung des Transportgutes (Abfälle) notwendigen Leistungen durch die AGNS

         vollständige Haftungsfreistellung für die Stadt Forst (Lausitz) als möglicher Abfallbesitzer, sofern dies nach den Regelungen des Abfallrechts, so insbesondere dem KrWG, möglich ist.

 

c)       Angebote für den Transport des Bauschuttes entsprechend der einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften einzuholen (Ausschreibung). Dabei ist auch hier mit dem Transportunternehmen eine Regelung zur Haftungsfreistellung der Stadt Forst (Lausitz) zu vereinbaren.

 

  1. und dann die Stadt Forst (Lausitz) als freiwillige Leistung die auf den Grundstücken/Flurstücken 22/1 und 23/1 der Flur 24 in der Gemarkung Forst (Lausitz) (Grundstücke in der Max-Fritz-Hammer-Straße 11) befindlichen Haufwerke, die nach dem Rückbau der auf den Grundstücken befindlichen ehemaligen Tuchfabrik durch den Landkreis Spree-Neiße im Rahmen der Gefahrenabwehr entstanden sind, auf eigene Kosten abzutransportieren und zu entsorgen.

 

  1. Der Bürgermeister wird ermächtigtr die vorgenannten Ziffern 1 und 2 bis zu einem Kostenrahmen von 20.000,00 EUR, ansonsten bedarf es einer erneuten Beschlussfassung.

 

 

   
    15.07.2016 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss ermächtigt den Bürgermeister, unter Beachtung und Maßgabe des Eintritts der nachstehenden Bedingungen bzw. Voraussetzungen

 

a)      dass das Betreten der Grundstücke/Flurstücke 22/1 und 23/1 der Flur 24, des Abtransports und der Entsorgung des Abfalles bezüglich dieser Grundstücke durch die Stadt Forst (Lausitz) bzw. von ihr beauftragten Unternehmen rechtmäßig erfolgt.

 

b)      mit der Firma AGNS Abfallentsorgungs-Gesellschaft Neiße-Spree mbH (nachstehend „AGNS“ genannt) eine Vereinbarung unter Berücksichtigung folgender Aspekte abzuschließen:

         Abnahme des Transportgutes (Bauschutt/Abfälle) durch AGNS zu einem Festpreis von 5,00  (brutto)/Tonne

         Kostenübernahme der Transportkosten durch die Stadt Forst (Lausitz)

         Zwischenlagerung auf Kosten und zu Lasten der Fa. AGNS

         Einbaukosten auf Kosten und zu Lasten der Fa. AGNS

         Beprobungskosten auf Kosten und zu Lasten der Fa. AGNS

         Ausschluss der Rücknahme des Transportgutes (Abfälle) durch die Stadt Forst (Lausitz)

         alle weiteren für die Entsorgung des Transportgutes (Abfälle) notwendigen Leistungen durch die AGNS

         vollständige Haftungsfreistellung für die Stadt Forst (Lausitz) als möglicher Abfallbesitzer, sofern dies nach den Regelungen des Abfallrechts, so insbesondere dem KrWG, möglich ist.

 

c)       Angebote für den Transport des Bauschuttes entsprechend der einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften einzuholen (Ausschreibung). Dabei ist auch hier mit dem Transportunternehmen eine Regelung zur Haftungsfreistellung der Stadt Forst (Lausitz) zu vereinbaren.

 

  1. und dann die Stadt Forst (Lausitz) als freiwillige Leistung die auf den Grundstücken/Flurstücken 22/1 und 23/1 der Flur 24 in der Gemarkung Forst (Lausitz) (Grundstücke in der Max-Fritz-Hammer-Straße 11) befindlichen Haufwerke, die nach dem Rückbau der auf den Grundstücken befindlichen ehemaligen Tuchfabrik durch den Landkreis Spree-Neiße im Rahmen der Gefahrenabwehr entstanden sind, auf eigene Kosten abzutransportieren und zu entsorgen.

 

  1. Der Bürgermeister wird ermächtigt für die vorgenannten Ziffern 1 und 2 bis zu einem Kostenrahmen von 20.000,00 EUR, ansonsten bedarf es einer erneuten Beschlussfassung.

 

 

 

Abstimmungsergebnis: 8/0/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen