Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Tagesordnung - 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung  

 
 
Bezeichnung: 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
Gremium: Stadtverordnetenversammlung
Datum: Mi, 25.01.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:05
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung    
Ö 2  
Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 3  
Abstimmung zur Tagesordnung    
Ö 4  
Kontrolle und Beschluss über Einwände zu der Niederschrift vom 09.12.2016    
Ö 5  
Bekanntmachungen    
Ö 6  
Besetzung der Ausschüsse    
Ö 7  
Fragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 8  
Bericht des Bürgermeisters    
Ö 9  
Aussprache zum Bericht des Bürgermeisters    
Ö 10  
Fragestunde für die Einwohner der Stadt Forst (Lausitz)    
Ö 11  
Einbringung des Haushaltes 2017    
Ö 12  
Betrauungsakt Verein Euroregion Spree-Neiße-Bober e.V.
Enthält Anlagen
SVV/0385/2017  
Ö 13  
Weiterführung der Konzepterarbeitung zur möglichen konzentrierten Entwicklung eines Standortes für Kinder- und Jugendfreizeitangeboten sowie Sozialarbeit
SVV/0387/2017  
Ö 14  
Diskussion und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vertretung der Stadt Forst in der "Lausitzrunde" durch den Bürgermeister oder eines Stellvertreters
Enthält Anlagen
SVV/0383/2016  
Ö 15  
Finanzierung der Abwasserbeseitigung
SVV/0388/2017  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Anschlussbeiträge zum Ersatz des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung  der zentralen öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungsanlage der Stadt Forst (Lausitz), die bis zum Inkrafttreten der Satzung zur Aufhebung beitragsrechtlicher Vorschriften am 01.01.2016 an die Stadt Forst (Lausitz) gezahlt worden sind, werden nicht verzinst zurück gezahlt.

 

  1. Die Rückzahlung der Beiträge, die aufgrund inzwischen bestandskräftiger Bescheide gezahlt wurden, erfolgt an denjenigen, der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses Eigentümer des Grundstückes ist, für das der Beitrag gezahlt wurde. Wenn das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet ist, tritt der Erbbauberechtigte an die Stelle des Eigentümers. Besteht ein Nutzungsrecht für das Grundstück, tritt an die Stelle des Eigentümers der Nutzer. Nutzer sind die in § 9 Sachenrechtsbereinigungsgesetz vom 21. September 1994 (BGBl I S.2457) genannten natürlichen oder juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Nutzer sind die in § 9 Sachenrechtsbereinigungsgesetz vom 21. September 1994 (BGBl I S.2457) genannten natürlichen oder juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts.

 

  1. Mehrere Anspruchsberechtigte sind Gesamtgläubiger. Bei Wohnungs- oder Teileigentum sind die Eigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil anspruchsberechtigt.

 

  1. Der Rückzahlungsanspruch wird 12 Monate nach Inkrafttreten des Beschlusses fällig.

 

   
    25.01.2017 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 15 - 
   
   
    13.02.2017 - Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   
Ö 16  
Anfragen    
N 17     Anfragen