Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Widmung von Verkehrsflächen in der Straße Lindners Weg.
Lindners Weg
Gemarkung Forst
Flur 32
Flurstücke 866, 868
Gesamtlänge des Lindners Weg 345 m
Mit Bezug auf den § 6 Abs. 1 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.07.2009 (GVBl. I/09, Nr. 15, S. 358), zuletzt geändert durch Art. 15 des Gesetzes vom 10.07.2014 (GVBl. I/14, Nr. 32), wird die Widmung öffentlich bekannt gemacht.
Die Allgemeinverfügung ist der Anlage 1 beigefügt.
Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses.