Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der Änderungen entsprechend Anlage 1 die Haushaltssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2017 in der Fassungder Anlage 2 mit Haushaltsplan und Anlagen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2017 in der vorliegenden Fassung.
03.03.2017 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der Änderungen entsprechend Anlage 1 die Haushaltssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2017 in der Fassungder Anlage 2 mit Haushaltsplan und Anlagen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2017 in der vorliegenden Fassung.
Abstimmungsergebnisse:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der Änderungen entsprechend Anlage 1 die Haushaltssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2017 in der Fassungder Anlage 2 mit Haushaltsplan und Anlagen.
19/0/7, einstimmig angenommen
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2017 in der vorliegenden Fassung.
Genehmigung der Eilentscheidung über die Aufnahme eines Kommunaldarlehens für den Eigenbetrieb "Städtische Abwasserbeseitigung" in Höhe von 1.000.000,00 Euro