Die Stadtverordneten beschließen in der Stadtverordnetenversammlung am 04. Mai 2018
die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2018 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz)
16.04.2018 - Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Abstimmung Stadtverordnete:6/0/0
Abstimmung Sachkundige Einwohner:4/0/0
18.04.2018 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 14 - ungeändert beschlossen
Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.
Die Stadtverordneten beschließen in der Stadtverordnetenversammlung am 04. Mai 2018
die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2018 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz)
Vollzug des § 63 (2) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)
hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach VOL/A - Lieferung einer Kleinkehrmaschine für das Betriebsamt der Stadt Forst (Lausitz)