Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 82 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2014
16.04.2018 - Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Der Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 82 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2014 zu beschließen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 82 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2014
Vollzug des § 63 (2) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)
hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach VOL/A - Lieferung einer Kleinkehrmaschine für das Betriebsamt der Stadt Forst (Lausitz)