Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Tagesordnung - 22. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 22. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
Gremium: Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Datum: Mi, 13.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:46
Raum: Sitzungsraum L203
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung    
Ö 2  
Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 3  
Feststellung der Tagesordnung    
Ö 4  
Kontrolle und Beschluss über Einwände zu der Niederschrift vom 18.04.2018    
Ö 5  
Fragestunde für die Einwohner    
Ö 6  
Nachhaltige Entwicklung und Betreibung des innerstädtischen Standortes Gubener Straße 10 als Kinder- und Jugendzentrum der Stadt Forst (Lausitz)
Enthält Anlagen
SVV/0562/2018  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

(1)     Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die nachhaltige Entwicklung eines Kinder- und Jugendzentrums der Stadt Forst (Lausitz) am innerstädtischen Standort Gubener Straße 10 auf Grundlage der beigefügten Machbarkeitsstudie (Anlage 1). Die Stadtverordnetenversammlung  beauftragt die Verwaltung mit der Akquise von Fördermitteln, um die Planungen und die Umsetzung des Vorhabens zu sichern.

 

(2)     Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt das einrichtungsbezogene Rahmenkonzept des NIX e.V. zur Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit zu (Anlage 2).

 

(3)     Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt grundsätzlich das Kinder- und Jugendzentrum der Stadt Forst (Lausitz) in der Gubener Straße 10 nach Fertigstellung federführend für mindestens 10 Jahre durch den Träger NIX e.V. entsprechend einer Interessenbekundung (Anlage 3) betreiben zu lassen. Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehenden Verträge mit dem NIX e.V. entsprechend anzupassen.

 

(4)     Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, dass der Standort „Schülerfreizeitzentrum“ (Keunescher Kirchweg 3) nach der Sanierung und Inbetriebnahme des Kinder- und Jugendzentrums Gubener Straße 10 für die städtische Kinder- und Jugendarbeit vollständig aufgegeben wird. Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung bestehender Miet- und Pachtverträge Entwicklungspotenziale für dieses Areal der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

 

Die Anlagen 1 bis 3 sind Bestandteile des Beschlusses.

 

   
    31.05.2018 - Ausschuss für Bau und Planung
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 5/0/2

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 5/0/0

   
    04.06.2018 - Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales
    Ö 7 - 
   
   
    13.06.2018 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.

Abstimmungsergebnis: 8/2/0, mit Mehrheit, lt. Beschlussvorlage angenommen

   
    29.06.2018 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 20 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

(1)   Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die nachhaltige Entwicklung eines Kinder- und Jugendzentrums der Stadt Forst (Lausitz) am innerstädtischen Standort Gubener Straße 10 auf Grundlage der beigefügten Machbarkeitsstudie (Anlage 1). Die Stadtverordnetenversammlung  beauftragt die Verwaltung mit der Akquise von Fördermitteln, um die Planungen und die Umsetzung des Vorhabens zu sichern.

 

(2)   Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt das einrichtungsbezogene Rahmenkonzept des NIX e.V. zur Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit zu (Anlage 2).

 

(3)   Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt grundsätzlich das Kinder- und Jugendzentrum der Stadt Forst (Lausitz) in der Gubener Straße 10 nach Fertigstellung federführend für mindestens 10 Jahre durch den Träger NIX e.V. entsprechend einer Interessenbekundung (Anlage 3) betreiben zu lassen. Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehenden Verträge mit dem NIX e.V. entsprechend anzupassen.

 

(4)   Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, dass der Standort „Schülerfreizeitzentrum“ (Keunescher Kirchweg 3) nach der Sanierung und Inbetriebnahme des Kinder- und Jugendzentrums Gubener Straße 10 für die städtische Kinder- und Jugendarbeit vollständig aufgegeben wird. Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung bestehender Miet- und Pachtverträge Entwicklungspotenziale für dieses Areal der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

 

Die Anlagen 1 bis 3 sind Bestandteile des Beschlusses.

 

 

Abstimmungsergebnis: 21/6/0, mit Mehrheit, lt. Beschlussvorlage angenommen

Ö 7  
Neufassung der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse der Stadt Forst (Lausitz)
Enthält Anlagen
SVV/0567/2018  
Ö 8  
Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung für die hauptamtliche Bürgermeisterin, Frau Simone Taubenek, ab dem 17.05.2018
SVV/0569/2018  
Ö 9  
Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung für den 1. Stellvertreter des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Forst (Lausitz), Herrn Jens Handreck, ab dem 17.05.2018
SVV/0574/2018  
Ö 10  
Bestellung eines weiteren Stellvertreters des Stadtwehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Forst (Lausitz)
Enthält Anlagen
SVV/0575/2018  
Ö 11  
Stadtumbaustrategiekonzept Forst (Lausitz) 2018 - 2030
SVV/0565/2018  
Ö 12  
Anfragen    
N 13     Grundstücksverkauf Gemarkung Klein Jamno, Flur 3      
N 14     Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach Vergabeverordnung (VGV) - Planungsleistungen nach HOAI für die Weiterentwicklung des Brandenburgischen Textilmuseums einschließlich des Standortes der "Schwarzen Jule", Forst (Lausitz), Leistungsphasen 1 und 2      
N 15     Vollzug des § 63 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahen nach VOB/A Niederschlagswasserableitung Skurumer Straße, Versickerungsbecken Skrurumer Straße, Erdbau      
N 16     Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach VOB/A - Austausch Drehgelenk und Schleifringkörper Kombibecken 2, Kläranlage Forst      
N 17     Gesellschafterangelegenheit FWG mbH      
N 18     Vertragsangelegenheit Rechtsberatung der Stadt Forst (Lausitz)      
N 19     Anfragen