Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Tagesordnung - 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung  

 
 
Bezeichnung: 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
Gremium: Stadtverordnetenversammlung
Datum: Fr, 28.02.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 19:30
Raum: Aula Grundschule Nordstadt
Ort: Pestalozziplatz 7, 03149 Forst (Lausitz)

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung    
Ö 2  
Feststellung der Beschlußfähigkeit    
Ö 3  
Abstimmung zur Tagesordnung    
Ö 4  
Kontrolle und Bestätigung der Niederschrift von der 22. SVV am 06.12.2002, von der Sondersitzung am 20.12.2002, von der 23. SVV am 17.01.2003 und von der Sondersitzung am 24.01.2003    
Ö 5  
Bekanntmachungen    
Ö 6  
Fragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 7  
Besetzung der Ausschüsse    
Ö 8  
Strategie des Landkreises zur Bekämpfung des Drogenproblems im Landkreis Spree-Neiße    
Ö 9  
Bericht des Bürgermeisters    
Ö 10  
Aussprache zum Bericht des Bürgermeisters    
Ö 11  
Fragestunde für die Einwohner der Stadt Forst (Lausitz)    
Ö 11.1  
Änderung der Vorlage Nr. 0838/2002 Änderung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2003/2004
SVV/0915/2003  
Ö 12  
Wirtschaftsplan 2003 für den Eigenbetrieb "Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)"
SVV/0880/2003 (NEU)  
Ö 13  
Beratung und Beschlußfassung über 1. Haushaltssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2003 2. Finanzplan und Investitionsprogramm der Stadt Forst (Lausitz) für die Jahre 2002 - 2006 3. Haushaltssicherungskonzept der Stadt Forst (Lausitz)
SVV/0876/2003  
    VORLAGE
   

Beschlußvorschlag:

 

1. Das Haushaltssicherungskonzept wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

 

2. Die Haushaltssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2003 mit Haushaltsplan und Anlagen wird beschlossen.

 

3.1 Das vorliegende Investitionsprogramm für die Jahre 2002 bis 2006 wird als Richtlinie für die Investitionsplanung beschlossen.

 

3.2 Die Finanzplanung für die Jahre 2002 bis 2006 wird zur Kenntnis genommen.

 

4.              Den Haushaltsplanentwürfen künftiger Jahre ist durch die Verwaltung eine  

Wertung/Begründung der eingearbeiteten Veränderungen beizufügen, um ihn in seinen vorgegebenen Umfang für die Abgeordneten in den ökonomischen und politischen Aussagen verständlicher und transparenter zu machen. (Vergl. Dazu auch die von der FDP-/Freie Fraktion in die Beratung des Haushaltsplanes 2002 im Finanzausschuss am 21.01.2002 eingebrachte und beratende Vorlage).

Dabei wäre es vorteilhaft, in dieser Übersicht des voraussichtliche Ist des Vorjahres als Vergleichsbasis zu wählen, da es die aktuelle Ausgangsbasis für die Planung widerspiegelt.

 

Das Haushaltssicherungskonzept ist in folgenden Richtungen zu überarbeiten:

 

-          Quantifizierung der Ist – Ergebnisse des Jahres 2002 und Gegenüberstellung zu den Plangrößen gem. Haushaltsplan 2002, gegliedert nach Einzelmaßnahmen

-          Erschließung echter Einsparungspotentiale in den einzelnen Jahresscheiben für den Zeitraum 2003 und Folgejahre.

Schwerpunktmäßig wird dabei auf eine kontinuierliche Personalkosteneinsparung unter Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen orientiert.

Die Überarbeitung ist zur Stadtverordnetenversammlung am 27.06.2003 vorzulegen (nach vorheriger Beratung im Finanzausschuss und im HPA).

 

Auf Grund der Diskussion im Finanzausschuss und im HPA wird folgende Ergänzung festgelegt:

-          Die Verwaltung wird beauftragt bei Überschreitung des Kassenkredites über die 10,0 Mio Euro – Grenze, die Stadtverordneten zu informieren einschließlich Begründung.

 

Dem Gebot kaufmännischer Vorsicht und Sorgfalt folgend und unter Beachtung der üblichen Zeitdauer zwischen Beschlußfassung und Geldeingang sind Erlöse aus Grundstücksverkäufen/Kosten für Grundstücksankäufe nur in der Höhe in den Haushaltsplan einzustellen, in der dazu objektbezogene Beschlüsse des HPA bzw. der Stadtverordnetenversammlung vorliegen.

Die im Vermögenshaushalt 2003 eingestellten Erlöse (Hhst: 61500/34040-255.600 Euro;

Hhst: 79000/34000-100.000 Euro; Hhst: 88000/34010-130.000 Euro; Hhst: 88100/34000-120.000 Euro) sind unter dieser Prämisse zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern. (Sollten sich daraus gravierende negative Auswirkungen auf die Finanzierung des Vermögenshaushaltes ergeben, sind als Ausnahmeregelung für das Jahr 2003 von der Verwaltung dem HPA Verkaufsobjekte zu nennen, die zur HPA-Sitzung am 19.03.03 zur Entscheidung vorgelegt werden).

Über die in den Vermögenshaushalt eingestellten Grundstücksverkaufserlöse bzw. Grundstückskaufkosten sind die Abgeordneten ab dem Jahre 2003 in geeigneter Form objektbezogen zu informieren.

 

Die im Vermögenshaushalt unter ZIS-Programm eingestellten Mittel in Höhe 900 000,- Euro sind unter der Prämisse

-          der Notwendigkeit

-          der Sinnhaftigkeit

-          der städtebaulichen Vertretbarkeit

-          der Abwicklung der Betreibung der Anlage und damit insbesondere der finanziellen Sicherung

              zu prüfen und evtl. andere Maßnahmen einzustellen.

Zur Stadtverordnetenversammlung am 09.05.03 ist das Ergebnis über den Finanzausschuss und HPA den Abgeordneten vorzulegen.

 

Die Arbeiten an der Trauerhalle des Krematoriums sind im Jahre 2003 fortzusetzen und im Jahre 2004 zu beenden.

Zur Deckung des Finanzbedarfes (ca. 223 000,-Euro) sind heranzuziehen:

-       Mittel der Denkmalspflege

              -              Haushaltsreste aus der Plandurchführung 2002/2003 sowie

sowie

-          freiwerdende Mittel im Zuge der Ausschreibungsverfahren zu den einzelnen Positionen des Vermögenshaushaltes

              (Diese Maßnahme ist in den Vermögenshaushaltsplan 2004 einzuordnen).

 

 

 

   
    29.01.2003 - Wirtschafts- /Landwirtschaftsausschuß
    Ö 8 - zur Kenntnis genommen
   

 

   
    10.02.2003 - Finanzausschuß
    Ö 6 - geändert beschlossen
   

 

Abstimmung über die Vorlage: SVV/0876/2003:

 

Abstimmung über den Punkt 1. in geänderter Form, den Kassenkredit auf 10 Millionen Euro festzusetzen:

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 3/0/4

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 4/0/2

 

Abstimmung über den Punkt 2.:

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 2/0/5

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 1/0/5

 

Abstimmung über den Punkt 3. unter Maßgabe Antrag FDP zum 30.06.:

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 1/0/6

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 1/0/5

 

   
    12.02.2003 - Haupt- und Petitionsausschuß
    Ö 7 - geändert beschlossen
   

Die Mitglieder des HPA stimmten der Beschlußvorlage gemäß den Änderungsanträgen zu.

Abstimmungsergebnis: 5/0/5, mehrheitlich, gemäß Änderungsanträgen angenommen

   
    28.02.2003 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 13 - geändert beschlossen
   

Beschlußvorschlag:

 

1.              Das Haushaltssicherungskonzept wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

 

2.              Die Haushaltssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2003 mit Haushaltsplan und Anlagen wird beschlossen.

 

3.1              Das vorliegende Investitionsprogramm für die Jahre 2002 bis 2006 wird als Richtlinie für die Investitionsplanung beschlossen.

 

3.2              Die Finanzplanung für die Jahre 2002 bis 2006 wird zur Kenntnis genommen.

 

4.              Den Haushaltsplanentwürfen künftiger Jahre ist durch die Verwaltung eine  

Wertung/Begründung der eingearbeiteten Veränderungen beizufügen, um ihn in seinen vorgegebenen Umfang für die Abgeordneten in den ökonomischen und politischen Aussagen verständlicher und transparenter zu machen. (Vergl. dazu auch die von der FDP-/Freie Fraktion in die Beratung des Haushaltsplanes 2002 im Finanzausschuss am 21.01.2002 eingebrachte und beratende Vorlage).

Dabei wäre es vorteilhaft, in dieser Übersicht des voraussichtliche Ist des Vorjahres als Vergleichsbasis zu wählen, da es die aktuelle Ausgangsbasis für die Planung widerspiegelt.

 

Das Haushaltssicherungskonzept ist in folgenden Richtungen zu überarbeiten:

 

·         Quantifizierung der Ist – Ergebnisse des Jahres 2002 und Gegenüberstellung zu den Plangrößen gem. Haushaltsplan 2002, gegliedert nach Einzelmaßnahmen

·         Erschließung echter Einsparungspotentiale in den einzelnen Jahresscheiben für den Zeitraum 2003 und Folgejahre.

Schwerpunktmäßig wird dabei auf eine kontinuierliche  

Personalkosteneinsparung unter Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen

orientiert.

Die Überarbeitung ist zur Stadtverordnetenversammlung am 27.06.2003 vorzulegen (nach vorheriger Beratung im Finanzausschuss und im HPA).

 

Auf Grund der Diskussion im Finanzausschuss und im HPA wird folgende Ergänzung festgelegt:

·         Die Verwaltung wird beauftragt bei Überschreitung des Kassenkredites über die 10,0 Mio Euro – Grenze, die Stadtverordneten zu informieren einschließlich Begründung.

 

Dem Gebot kaufmännischer Vorsicht und Sorgfalt folgend und unter Beachtung der üblichen Zeitdauer zwischen Beschlußfassung und Geldeingang sind Erlöse aus Grundstücksverkäufen/Kosten für Grundstücksankäufe nur in der Höhe in den Haushaltsplan einzustellen, in der dazu objektbezogene Beschlüsse des HPA bzw. der Stadtverordnetenversammlung vorliegen.

Die im Vermögenshaushalt 2003 eingestellten Erlöse (Hhst: 61500/34040-255.600 Euro;

Hhst: 79000/34000-100.000 Euro; Hhst: 88000/34010-130.600 Euro; Hhst: 88100/34000-120.000 Euro) sind unter dieser Prämisse zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern. (Sollten sich daraus gravierende negative Auswirkungen auf die Finanzierung des Vermögenshaushaltes ergeben, sind als Ausnahmeregelung für das Jahr 2003 von der Verwaltung dem HPA Verkaufsobjekte zu nennen, die zur HPA-Sitzung am 19.03.03 zur Entscheidung vorgelegt werden).

Über die in den Vermögenshaushalt eingestellten Grundstücksverkaufserlöse bzw. Grundstückskaufkosten sind die Abgeordneten ab dem Jahre 2003 in geeigneter Form objektbezogen zu informieren.

 

Die im Vermögenshaushalt unter ZIS-Programm eingestellten Mittel in Höhe 900 000,- Euro sind unter der Prämisse

·         der Notwendigkeit

·         der Sinnhaftigkeit

·         der städtebaulichen Vertretbarkeit

·         der Abwicklung der Betreibung der Anlage und damit insbesondere der finanziellen Sicherung

              zu prüfen und evtl. andere Maßnahmen einzustellen.

Zur Stadtverordnetenversammlung am 09.05.03 ist das Ergebnis über den Finanzausschuss und HPA den Abgeordneten vorzulegen.

 

Die Arbeiten an der Trauerhalle des Krematoriums sind im Jahre 2003 fortzusetzen und im Jahre 2004 zu beenden.

Zur Deckung des Finanzbedarfes (ca. 223 000,-Euro) sind heranzuziehen:

·         Mittel der Denkmalspflege

              ·              Haushaltsreste aus der Plandurchführung 2002/2003

              sowie

·         freiwerdende Mittel im Zuge der Ausschreibungsverfahren zu den einzelnen Positionen des Vermögenshaushaltes

              (Diese Maßnahme ist in den Vermögenshaushaltsplan 2004 einzuordnen).

 

 

 

Abstimmung zum Antrag der Fraktion F.D.P. und Freie Bürger zur Aufnahme des Antrages der Fraktion als TOP 4:

Abstimmungsergebnis: 13/0/11, mehrheitlich angenommen

 

Abstimmung zum Antrag der PDS-Fraktion, den unbestätigten Beschlußauszug aus der Niederschrift zur 32. Sitzung des HPA vom 12.02.2003 als Anlage dieser Niederschrift beizufügen:.

Abstimmungsergebnis: 25/0/1, mehrheitlich angenommen

 

 

Abstimmungsergebnis zum Beschluß gemäß  Anlage 1: 26/0/0, einstimmig angenommen

Abstimmungsergebnis zur HHS gemäß Anlage 2: 18/4/4, mehrheitlich angenommen

 

Abstimmungsergebnis zur gesamten Vorlage SVV/0876/2003: 17/2/6, mehrheitlich, gemäß Änderungen und Zusatz angenommen

Ö 14  
Ergänzung und Korrektur der Eintrittspreisfestlegung für die Rosengartenfesttage 2003
SVV/0833/2002/1  
Ö 15  
Eintrittspreisfestlegung zur "Wahl der Rosenkönigin 2003"
SVV/0875/2003  
Ö 16  
Bewerbung als Friedensfahrtetappenort
SVV/0886/2003  
Ö 17  
Zukunft im Stadtteil - Zis "2000" hier: Bestätigung der Vorplanung "Stadtpark Mitte - Sanierung und Aufwertung", 1. BA - Baumsanierung
SVV/0841/2002  
Ö 18  
Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Reinigung (Straßenreinigung/Winterdienst) öffentlicher Straßen in der Stadt Forst (Lausitz)
SVV/0855/2002  
Ö 19  
Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die Reinigung (Straßenreinigung/Winterdienst) öffentlicher Straßen in der Stadt Forst (Lausitz)
SVV/0854/2002  
Ö 20  
Satzung zum Schutz von Bäumen und Hecken in der Stadt Forst (Lausitz) - Baumschutzsatzung -
SVV/0883/2003  
Ö 21  
Beschluss über die Zuständigkeit des Sanierungsbeirates im Rahmen des Bund-Länder-Programms "Stadtumbau Ost"
SVV/0884/2003  
Ö 22  
Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen für die Berliner Straße, 2. TA (von August-Bebel-Straße bis Sorauer Straße)
SVV/0888/2003  
Ö 23  
Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen für den Amselweg
SVV/0889/2003  
Ö 24  
Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen für die Bahnhofstraße (von Cottbuser Straße bis Frankfurter Straße)
SVV/0890/2003  
Ö 25  
Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen für die August-Bebel-Straße (von Grenze Sanierungsgebiet bis Ausbauende der Verkehrsanlage)
SVV/0891/2003  
Ö 26  
Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen für die Döberner Straße (Abschnitt von Zufahrt ESSO-Tankstelle bis Noßdorfer Straße)
SVV/0892/2003  
Ö 27  
Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen für die Forster Straße
SVV/0893/2003  
Ö 28  
Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen für die Wiesenstraße
SVV/0895/2003  
Ö 29  
Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen für den Ahornweg (von Am Waldgürtel bis Am Waldgürtel)
SVV/0896/2003  
Ö 30  
Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen für Am Waldgürtel (von Am Waldgürtel Haus-Nr. 10-12)
SVV/0897/2003  
Ö 31  
Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen für den Domsdorfer Kirchweg (Abschnitt von Bundesbahn bis Kreuzung Am Teichgraben)
SVV/0898/2003  
Ö 32  
Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen
SVV/0899/2003  
Ö 33  
Umlegungsausschussverordnung - UmlAussV hier: Entlassung des Fachmitgliedes mit Sachkunde für die Ermittlung von Grundstückswerten aus dem Umlegungsausschuss
SVV/0905/2003  
Ö 34  
Umlegungsausschussverordnung - UmlAussV hier: Wahl des Fachmitgliedes mit Sachkunde für die Ermittlung von Grundstückswerten des Umlegungsausschusses
SVV/0906/2003  
Ö 35  
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