Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Zuständigkeit des Sanierungsbeirates für die Aufgaben innerhalb der Stadtumbaukulisse.
Der Haupt- und Petitionsausschuss und die Stadtverordnetenversammlung sind in regelmäßigen Abständen (1/4-jährlich) über die in den Erläuterungen aufgeführten Punkte in Form einer Informationsvorlage in Kenntnis zu setzen.
Der Sanierungsbeirat handelt auf der Grundlage von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung zum Stadtumbau.