Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 15 BbgKWahlG die Berufung von Herrn Peter Hans in die Funktion des Wahlleiters und von Herrn Sven Zuber in die Funktion des Stellvertreters des Wahlleiters für das Wahlgebiet der Stadt Forst (Lausitz).
16.04.2003 - Haupt- und Petitionsausschuß
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Die Mitglieder des HPA stimmten der Beschlußvorlage zu.
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 15 BbgKWahlG die Berufung von Herrn Peter Hans in die Funktion des Wahlleiters und von Herrn Sven Zuber in die Funktion des Stellvertreters des Wahlleiters für das Wahlgebiet der Stadt Forst (Lausitz).