Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Tagesordnung - 27. Sitzung des Planungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 27. Sitzung des Planungsausschusses
Gremium: Planungsausschuss
Datum: Do, 24.04.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:15
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung    
Ö 2  
Feststellung zur Beschlußfähigkeit    
Ö 3  
Abstimmung zur Tagesordnung    
Ö 4  
Kontrolle und Bestätigung der Niederschrift vom 13.03.2003    
Ö 5  
Stadtumbauprogramm Forst (Lausitz) hier: Wohnungswirtschaftliche und städtebauliche Grundsätze
SVV/0950/2003  
Ö 6  
Ortsumgehung Forst (Lausitz) im Zuge der B 112 hier: Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan 2003
SVV/0952/2003  
Ö 7  
1. Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Triebeler Straße" 2. 4. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan
SVV/0934/2003  
Ö 8  
Bebauungsplanverfahren für das Gebiet Eulo-Nord hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 8 Abs. 3 BauGB sowie Beschluss über die Form der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
SVV/0953/2003  
    VORLAGE
   

Beschlußvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt für das Gebiet Eulo Nord die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 2 Abs. 1 BauGB. Der Planbereich wird begrenzt:
    Im Norden:              durch den Spechtweg
    Im Osten:              durch die Robert-Koch-Straße
    Im Süden:              durch die Falkenstraße
    Im Westen:              durch die westliche Begrenzung der Flurstücke 52, 53, 102 und 103

    Die Verwaltung überprüft die Einbindung der bebauten Flächen nördlich der Falkenstraße, die nicht in der Abrundungssatzung Ortslage Eulo nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB berücksichtigt wurden.

 

  1. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes ist gleichzeitig der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern. Ziel ist die Ausweisung des Gebiets als Kleinsiedlungsgebiet.

 

  1. Entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB wird eine frühzeitige Bürgerbeteiligung mit den Grund­stücks­besitzern der bezeichneten Flächen in Form einer Informationsveranstaltung durchgeführt.

 

   
    16.04.2003 - Haupt- und Petitionsausschuß
    Ö 12.3 - abgelehnt
   

Abstimmungsergebnis zur Vorlage: 2/4/3, abgelehnt.

   
    24.04.2003 - Planungsausschuss
    Ö 8 - abgelehnt
   

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 1/2/2

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 1/1/2

   
    09.05.2003 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 18 - abgelehnt
   

Beschlußvorschlag:

 

1.              Die Stadtverordnetenversammlung beschließt für das Gebiet Eulo Nord die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 2 Abs. 1 BauGB. Der Planbereich wird begrenzt:

Im Norden:              durch den Spechtweg

Im Osten:              durch die Robert-Koch-Straße

Im Süden:              durch die Falkenstraße

Im Westen:              durch die westliche Begrenzung der Flurstücke 52, 53, 102 und 103

 

Die Verwaltung überprüft die Einbindung der bebauten Flächen nördlich der Falkenstraße, die nicht in der Abrundungssatzung Ortslage Eulo nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB berücksichtigt wurden.

 

2.              Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes ist gleichzeitig der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern. Ziel ist die Ausweisung des Gebiets als Kleinsiedlungsgebiet.

 

3.              Entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB wird eine frühzeitige Bürgerbeteiligung mit den Grundstücksbesitzern der bezeichneten Flächen in Form einer Informationsveranstaltung durchgeführt.

 

Abstimmungsergebnis: 5/7/11, die Vorlage wurde mehrheitlich abgelehnt

Ö 9  
Stand bedeutsamer Vorhaben    
Ö 10  
Stellungnahmen der Verwaltung zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 11  
Anfragen und Mitteilungen    
N 12     Stellungnahmen der Verwaltung zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen      
N 13     Anfragen und Mitteilungen