Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt das ABK für die Jahre 2003 bis 2007 entsprechend Anlagen und ermächtigt die Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz), Eigenbetrieb der Stadt Forst (Lausitz), die notwendigen Freistellungsanträge gemäß §66 Abs.3 BbgWG bei der Unteren Wasserbehörde zu stellen.
Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
11.06.2003 - Haupt- und Petitionsausschuß
Ö 15 - ungeändert beschlossen
Die Mitglieder des HPA stimmten der Beschlußvorlage zu
Die Mitglieder des HPA stimmten der Beschlussvorlage zu.
Die Stadtverordnetenversammlung Forst
(Lausitz) beschließt das ABK für die Jahre 2003 bis 2007 entsprechend Anlagen
und ermächtigt die Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz), Eigenbetrieb
der Stadt Forst (Lausitz), die notwendigen Freistellungsanträge gemäß § 66
Abs. 3 BbgWG bei der Unteren Wasserbehörde zu stellen.
Vollzug des § 74 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Brandenburg sowie des § 29 der Gemeindehaushaltsverordnung für das Land Brandenburg
hier: Vergabe nach VOB/A - Vergabe-ABM 151/03 - Fertigstellung Außenmauer Hauptfriedhof Forst (Lausitz)
Vollzug des § 74 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Brandenburg sowie des § 29 der Gemeindehaushaltsverordnung für das Land Brandenburg
hier: Vergabe nach VOB/A - Neuansiedlung Horno - Neubau kommunales Gemeindezentrum
Leistung: Treppenanlage
Vollzug des § 74 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Brandenburg sowie des § 29 der Gemeindehaushaltsverordnung für das Land Brandenburg
hier: Vergabe nach VOB/A - Straßenbeleuchtung Frankfurter Straße (von Kleine Frankfurter Straße bis Nordumgehung)